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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Beihilferecht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.01.2020
- 5 K 742/19.KO -
Kein Anspruch auf Beihilfe für einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik ohne spezielle Diagnose
VG weist Behilfefähigkeit der einzelnen Behandlungen mit Hinweis auf Vorschriften der Behilfeverordnung ab
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, das Leistungen für gerätegestützte Krankengymnastik neben manueller Therapie, Krankengymnastik einzeln oder Massage - soweit sie am gleichen Behandlungstag erbracht worden sind - nur beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung erbracht worden sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte mit ihrem Beihilfeantrag Rechnungen vorgelegt, welche Positionen für ambulante physiotherapeutische Maßnahmen aufwiesen.Im Beihilfebescheid erkannte das beklagte Land lediglich einen Teil der Aufwendungen als beihilfefähig an. Zur Begründung führte es unter anderem aus, Krankengymnastik am Gerät sei neben manueller Therapie, Krankengymnastik einzeln oder Massage - soweit sie am gleichen Behandlungstag erbracht worden seien - bei gleicher Diagnose nicht nebeneinander berücksichtigungsfähig.Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren verfolgte die Klägerin... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2019
- 5 K 1067/18.KO -
Beamte haben keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen
Ambulante Physiotherapie stellt keine nachstationäre Behandlung dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Beamte des Landes Rheinland-Pfalz grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen haben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Landesbeamter, hatte sich Ende des Jahres 2017 im Anschluss an eine Hüftoperation mit stationärem Krankenhausaufenthalt einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung unterzogen. Die Fahrten von seinem Wohn- zum Behandlungsort legte er mit einem Taxi zurück. Zuvor war ihm die medizinische Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Taxis... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.09.2017
- BVerwG 5 C 10.16 -
Vorsorgliche Brustdrüsenentfernung bei erhöhtem Brustkrebsrisiko kann beihilfefähig sein
Entscheiden ist individuelles Risiko des Einzelnen
Das wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation erhöhte Risiko einer Frau, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die 1975 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist beihilfeberechtigte Beamtin des Landes Hessen. Zwei ihrer Verwandten in direkter mütterlicher Linie waren an Brustkrebs erkrankt. Bei ihr besteht eine BRCA2-Genmutation, was ein erhöhtes Risiko begründet, an Brustkrebs zu erkranken. Deshalb wurde sie als Hochrisikopatientin eingestuft. Ihr Ersuchen auf Übernahme der Kosten... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.01.2016
- 5 K 756/15.KO -
Beamter hat mangels medizinischer Notwendigkeit keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Gewebezuckermessgerät
Erkranktem wurde bereits zuvor Beihilfe für Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät gewährt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für ein Gewebezuckermessgerät hat. Nach Auffassung des Gerichts liegt die für den Kostenübernahmeanspruch vorgeschriebene medizinische Notwendigkeit für den Erhalt des Gerätes nicht vor, da ihm bereits zuvor Beihilfe für eine Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät gewährt wurde.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an Diabetes mellitus. Nachdem ihm bereits einige Monate zuvor Beihilfe für eine Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät bewilligt worden war, lehnte das beklagte Land seinen Antrag auf teilweise Übernahme der Kosten für das zusätzlich angeschaffte Gewebezuckermessgerät ab. Beihilfe für ein derartiges Gerät könne nur in begründeten... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.07.2015
- 14 B 13.654 -
Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe
Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Sehhilfen auf einige wenige Diagnosen nicht mit Verfassungsrecht vereinbar
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkter bayerischer Beamter Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung ihm ärztlich verordneter Gleitsichtgläser hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München entsprechend abgeändert.
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die im bayerischen Beihilferecht seit dem Jahr 2004 für Erwachsene enthaltene Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Sehhilfen auf einige wenige Diagnosen (z.B. Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges) nicht mit Verfassungsrecht vereinbar und damit nichtig. Die Beschränkung in der Bayerischen Beihilfeverordnung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 13.05.2015
- 1 K 491/13.DA -
Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein
Kosten für prophylaktische Brustoperation einer Trägerin des BRCA-2-Gens sind als beihilfefähig anzuerkennen
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantatrekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. Hierbei handelt es sich um ein Gen, das bei einer entsprechenden familiären Vorbelastung mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Trägerin zu einer Brustkrebserkrankung führen wird; die Wahrscheinlichkeit liegt bei über 80 %.Im Falle der Klägerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.04.2015
- 3 E 271/14.WI -
Beamtin hat Anspruch auf volle Beihilfe für zwei Hörgeräte für ihr schwer hörgeschädigtes Kind
Versorgung mit empfohlenen Hörgeräten ist für sprachliche, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes von herausragender Bedeutung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass eine Beamtin aus Hessen Anspruch auf Gewährung von Beihilfen in voller Höhe für zwei Hörgeräte für ihren 7-jährigen, schwer hörgeschädigten Sohn hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn der Klägerin leidet seit seiner Geburt an hochgradiger bzw. an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. Er wurde bereits kurz nach der Geburt mit einem Hörgerätesystem versorgt, das nun erneuert werden musste. Zwei Systeme wurden nach einem stationären Aufenthalt an der Uniklinik in Mainz anschließend im häuslichen Umfeld... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.2015
- BVerwG 5 C 8.14 und BVerwG 5 C 9.14 -
Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte rechtmäßig
Bundesverwaltungsgericht erklärt Berliner Beihilfeverordnung für rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Berliner Beihilfeverordnung rechtmäßig ist, soweit sie durch einen Verweis auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte (hier für Hyaluronsäurepräparate) grundsätzlich ausschließt und nur ausnahmsweise für bestimmte Produkte anerkennt.
In den beiden zu entscheidenden Fällen war den beihilfeberechtigten Beamten ein physikalisch wirkendes Präparat zur Behandlung eines Knorpelschadens bzw. einer Kniegelenksarthrose ärztlich verordnet worden. Die Beihilfestelle des Beklagten lehnte die Erstattung der jeweiligen Aufwendungen (225 Euro in dem einen und 437 Euro in dem anderen Fall für "HYA Ject"- bzw. "Ostenil-Fertigspritzen")... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.11.2014
- 1 K 1456/14.TR -
Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für physiotherapeutische Behandlung durch eigenen Sohn
Aufwendungen für Behandlungen durch Ehegatten und Kinder sind von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Beamter keinen Anspruch darauf hat, dass der Dienstherr die Kosten erstattet, die anlässlich einer Behandlung durch den eigenen Sohn entstanden sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall befanden sich ein Bundesbeamter und seine Ehefrau seit 2011 bei ihrem Sohn in physiotherapeutischer Behandlung. In der Vergangenheit reichte der Beamte Rechnungen über die Behandlungskosten bei der Beihilfestelle ein, die diese als beihilfefähig anerkannte. Im Januar 2014 fand erstmals keine Kostenerstattung statt. Aufwendungen für Behandlungen durch... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.04.2014
- BVerwG 5 C 16.13 und BVerwG 5 C 40.13 -
Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte
Begrenzung der Beihilfegewährung auf für Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung geltende Erhöhungssätze verstößt gegen allgemeinen Gleichheitssatz
Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat krankenversichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kläger beider Verfahren sind beihilfeberechtigte Ruhestandsbeamte des Landes Berlin bzw. der Bundesrepublik Deutschland. Sie begehren jeweils die Gewährung von Beihilfe für ärztliche Leistungen, die sie selbst bzw. ihre Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3-fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung... Lesen Sie mehr
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