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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.07.2020
- 4 K 117/20.KO -
LG Koblenz: Hohe Anforderungen an luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit
Hohes Gefährdungspotential begründet Verneinung der luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit
An der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit fehlt es bereits dann, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Mannes, der im Jahr 2014 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war.
Der Kläger begehrt die Feststellung seiner luftverkehrsrechtlichen
LBM lehnte Antrag auf Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit ab
Der Beklagte äußerte im Hinblick darauf
Kläger verlangt Gesamtwürdigung der Umstände
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich der Kläger an das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beklagte habe es bei Prüfung seiner
VG: Bereits geringe Zweifel ausreichend für Verneinung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit
Die Koblenzer Verwaltungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Vielmehr stellten sie klar, dass die luftverkehrsrechtliche
Luftverkehrsrechtlicher Bezug der Straftat nicht erforderlich
Dazu zähle auch die Verurteilung des Klägers wegen des Betäubungsmitteldelikts aus dem Jahr 2014. Umstände, welche diese Straftat bei der stets vorzunehmenden Gesamtwürdigung in den Hintergrund treten ließen, habe der Kläger weder vorgetragen noch seien sie sonst ersichtlich. Insbesondere habe er auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung keine besonderen Umstände bei der Tatbegehung dargelegt. Ein luftverkehrsrechtlicher Bezug der Straftat sei nicht erforderlich. Im Übrigen sei im Rahmen der Gesamtwürdigung auch zu beachten gewesen, dass der Kläger bereits zuvor mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29066
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