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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.11.2013
- 2 K 313/12.KO -
Entlassung eines Soldaten wegen schuldhaft begangener Dienstpflichtverletzungen gerechtfertigt
Soldat war trotz Einnahme eines ärztlicherseits verordneten Medikaments zur Tatzeit nicht schuldunfähig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Unteroffiziers aus der Bundeswehr, wegen schuldhafter Verletzungen seiner Dienstpflichten für rechtmäßig erklärt. Auch der Verweis des Soldaten darauf, dass er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung befunden und in diesem Zusammenhang ein Medikament erhalten habe, aufgrund dessen unerwünschter Nebenwirkungen aufgetreten seien, führten im Vorliegenden Fall nicht zu einer Schuldunfähigkeit des Soldaten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Stabsunteroffizier, war im Jahr 2009 in die Bundeswehr als
Soldat erklärt wegen unerwünschten Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten zeitweilig schuldunfähig gewesen zu sein
Hiergegen legte der
Nachhaltige Störung der militärischen Ordnung macht Kläger als Soldat untragbar
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.10.2013
[Aktenzeichen: 5 StVK 607/12-F]
- Entlassung eines Soldaten in der Probezeit wegen angeblich fehlender charakterlicher Eignung rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2013
[Aktenzeichen: 1 K 438/13.KO]) - VG Koblenz: Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Fernbleibens vom Dienst zulässig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.10.2011
[Aktenzeichen: 2 K 407/11.KO])
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Dokument-Nr. 17269
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