Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.09.2014
- 1 K 111/14.KO -
Beseitigungsanspruch eines Schwimmbades an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude
Schwimmbad gehöre nicht zu den üblichen Nebenanlagen eines Wohngebäudes
Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Erteilung einer beantragten Baugenehmigung für die Errichtung eines privaten Schwimmbades im Außenbereich des Wohngebäudes. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz nunmehr entschieden.
Im vorliegenden Fall sind die Kläger Eigentümer eines genehmigten Wohngebäudes im Außenbereich von Koblenz. In unmittelbarer Nähe hierzu befindet sich ein von ihnen betriebenes Waldhotel mit Wildgehege und Parkmöglichkeiten.
Poolanlage trotz Antragsablehnung errichtet
Nachdem die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Koblenz eine
Schwimmbad im Außenbereich kein privilegiertes Vorhaben
Die gegen diese Entscheidungen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren von den Klägern erhobene Klage hatte überwiegend keinen Erfolg. Die Kläger hätten keinen Anspruch auf die Erteilung der beantragten
Nutzungsuntersagung der Freifläche jedoch rechtswidrig
Die Untersagung der Nutzung der entstehenden Freifläche zu wie auch immer gearteten Zwecken sei allerdings rechtswidrig. Eine solche Regelung stelle eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsrechts dar, weil auf dieser Fläche selbst die Nutzung als Garten oder Wiese nicht mehr möglich wäre.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18944
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18944
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.