wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 04.09.2019
7 A 7146/17 -

Unzulässige Produktplatzierung in der RTL-Serie "Alles was zählt"

VG erklärt medien­aufsichts­rechtliche Verfügung teilweise für rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage von RTL gegen eine Beanstandungs­verfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen unzulässiger Produktplatzierung in der RTL-Serie "Alles was zählt" teilweise abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Niedersächsischen Landesmedienanstalt beanstandet, dass RTL mit der Ausstrahlung der Folge Nr. 1988 der Vorabendserie "Alles was zählt" am 8. August 2014 gegen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) verstoßen habe, indem die Produktplatzierung eines Haarpflegemittels zu stark herausgestellt worden sei.

Präsentation des Produkts stand eindeutig im Mittelpunkt

Das Verwaltungsgericht Hannover sah dies ebenso, weil u.a. in der Bildfolge das Werbeplakat für das Produkt ca. ein Dutzendmal teilweise bildausfüllend zu sehen war. Die Präsentation des Produkts habe in einer dreiminütigen Sequenz der Episode eindeutig und zu sehr im Mittelpunkt gestanden. Insoweit hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Schlussabnahme der Produktion durch Rundfunkveranstalter grundsätzlich ausreichend

Soweit die Niedersächsischen Landesmedienanstalt darüber hinaus RTL vorgeworfen hatte, mit dieser Produktplatzierung auch ihre eigene redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit beeinträchtigt zu haben, gab das Gericht der Klage von RTL demgegenüber statt und hob die Beanstandungsverfügung insoweit auf. Die Forderung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, dass der Rundfunkveranstalter von Anfang an in eine Auftragsproduktion mit Produktplatzierung eingebunden sein und dieses auch nachweisen können müsse, hielt das Gericht für zu weitgehend. Es genüge eine Schlussabnahme der Produktion, die RTL auch rechtzeitig vor der Ausstrahlung gewährleistet habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fernsehkanal | Fernsehsender | Fernsehsendung | Fernsehserie | TV-Serie | Produktplatzierung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27817 Dokument-Nr. 27817

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27817

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung