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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.10.2020
6 B 5352/20 -

Information über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten muss gegenüber einem Vertreter der Presse mitgeteilt werden

Verwaltungsgericht gibt Eilantrag eines Journalisten statt

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einem Eilantrag eines Journalisten zur Freigabe der Information des soziokulturellen Hintergrunds eines Unfallbeteiligten des Autorennens vom 20.09.2020 am Aegidientorplatz in Hannover stattgegeben.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen Vertreter der Presse. Mit seinem Eilantrag macht er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Polizeidirektion Hannover geltend. Nachdem sich am 20.09.2020 am Aegidientorplatz in Hannover nach einem Autorennen ein Unfall ereignet hatte, hatte der Journalist sich nach der Staatsangehörigkeit einer der Unfallbeteiligten erkundigt. Diese Auskunft hat die Antragsgegnerin mit dem Argument verweigert, dass es sich bei der Staatsangehörigkeit um ein personenbezogenes Datum handele. Die Auskunft könne deswegen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Pressegesetzes (NPresseG) verweigert werden. Der Antragsteller ist der Auffassung, die Information sei von Relevanz. Ihm sei als Gerichtsreporter in der Vergangenheit aufgefallen, dass an illegalen Straßenrennen oftmals junge Männer teilnähmen, die häufig einen Migrationshintergrund hätten. Diesbezüglich verwies der Antragsteller auf mehrere (Fremd-)Berichterstattungen in ähnlich gelagerten Fällen.

Behörden müssen Presse bei ihrer "öffentlichen Aufgabe" unterstützen

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat dem Eilantrag mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 stattgegeben. Der Auskunftsanspruch ergebe sich aus § 4 Abs. 1 NPresseG. Hiernach seien die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Eine öffentliche Aufgabe erfülle die Presse, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschaffe und verbreite, Stellung nehme, Kritik übe oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirke.

Informationsinteresse der Öffentlichkeit an soziokulturellem Hintergrund von Täter

Die vorliegend begehrte Auskunft hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) des in Rede stehenden Unfallbeteiligten diene der Erfüllung einer solchen "öffentlichen Aufgabe", welche konkret darin bestehe, sich in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse publizistisch zu betätigen. Ein öffentliches Informationsinteresse sei hinsichtlich der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu bejahen. Dies habe sich in der Vergangenheit beispielsweise an dem Berliner "Ku'damm-Raser-Fall" gezeigt. Neben dem generellen öffentlichen Interesse an besagter medialer Berichterstattung besteht nach Ansicht der Kammer darüber hinaus auch ein konkretes Informationsinteresse in Bezug auf die Staatsangehörigkeit(en) der in Rede stehenden Beschuldigten. Diesbezüglich habe der Antragsteller durch die Vorlage verschiedener Berichterstattungsauszüge glaubhaft gemacht, dass der soziokulturelle Hintergrund im Hinblick auf die Feststellung etwaiger Häufungen in Rede stehender Verhaltensweisen bei bestimmten Tätergruppen von Bedeutung sein könne. Das private Interesse des Beschuldigten daran, dass seine Staatsangehörigkeit nicht offengelegt werde, überwiege nicht gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)

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Kommentare (3)

 
 
Wilfried Petz schrieb am 22.10.2020

Es geht um Verjährung unter Kenntnis des Ausmaßes der Risiken und Verletzung der Offenlegungspflichten

Schulden !

Ich habe eine Anlage im grauen Kapitalmarkt in 2007 gezeichnet. Ungeachtet der Kenntnis und des Ausmaßes der Risiken wurde ich zunächst für Schuldig gesprochen.

Der Insolvenzverwalter bekam seinen Titel und konnte in Übereinstimmung des Rententräger Berlin einen Teil meiner Rente in Form einer Zwangsvollstreckung

pfänden.

Nun habe ich unberechtigter Weise Schulden und führe einen Prozess nach dem anderen.

Unter Kenntnis des Ausmaßes der Risiken. Keine Aussicht auf Erfolg.

Mit freundlichen Gtüßen Wilfried Petz

Roland Berger antwortete am 22.10.2020

Sehr geehrter Herr Petz,

und was hat Ihr Problem mit diesem Fall zu tun?? Sie sollten die freundlicherweise ein geräumte Kommentarmöglichkeit nicht als Forum für Ihre Darstellung als beklagenswertes angebliches Justizopfer mißbrauchen.

Hört man die rechtskräftig verurteilten Straftäter, sind die gegen sie ergangenen Urteile grob fehlerhaft. Die Sach- und Rechtslage Ihres Falls ist gewiß eine andere als die von Ihnen dargestellte. Dem Leser können Sie viel erzählen.

Rechtsanwaltservice antwortete am 26.10.2020

Vollkommen WIRR dieser Beitrag. Dem Leser erschließt sich nicht, um was es Dir geht! Zudem hat der graue Kapitalmarkt eher weniger mit Fragen der Ethnie von Rasern zu tun?

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