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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 31.05.2017
- 1 A 170/16 -
"Knöllchen-Horst": Rechtmäßige Untersagung der permanenten Überwachung des Verkehrsgeschehens mittels einer Dashcam
Verstoß gegen § 6 b des Bundesdatenschutzgesetzes
Überwacht ein Verkehrsteilnehmer mittels einer Dashcam permanent das Verkehrsgeschehen, um die so gewonnenen Daten zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verwenden, verstößt er gegen § 6 b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ihm kann daher die permanente Überwachung des öffentlichen Verkehrsraums untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordener privater Ermittler von Ordnungswidrigkeiten hatte in seinem Fahrzeug zwei Dashcams installiert, um den vorausfahrenden und nachfolgenden Straßenverkehr aufzeichnen zu können. Er nutzte die Aufzeichnungen seit November 2014 zur Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Da auf den Aufnahmen Aufschriften auf Pkws, Gesichter sowie Kfz-Kennzeichen zu erkennen waren und die Aufnahmen zudem Angaben zu den Längen- und Breitengraden sowie den Zeitpunkt ihrer Entstehung enthielten, erließ die zuständige Datenschutzbehörde im Juni 2016 eine
Verbot der permanenten Überwachung des Verkehrsgeschehens mittels einer Dashcam rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied gegen den Kläger. Die beklagte Behörde habe die permanente Überwachung des Verkehrsgeschehens mittels einer
Wahrnehmung berechtigter Interessen rechtfertigt keine anlasslose und regelmäßige Überwachung
Die permanente
Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Interesse an Selbst- und Eigentumsschutz
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts wäre die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (vt/rb)
- Parkverstöße: "Privat-Ermittler" haben gegenüber Bußgeldbehörde keinen Anspruch auf Bearbeitung und Auskunft von angezeigten Fällen - "Knöllchen Horst"
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2013
[Aktenzeichen: 13 LA 144/12]) - Verwertung von "Dashcam"-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich zulässig
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016
[Aktenzeichen: 4 Ss 543/15])
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Dokument-Nr. 24619
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