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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2020
- 6 K 1480/19 -
Kein Anspruch auch Parkerleichterung wegen Einschränkung der Gehfähigkeit nach Dialyse
Bundesweite Parkerleichterung erfordert Merkzeichen G und B
Wegen einer Einschränkung der Gehfähigkeit nach einer Dialyse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Parkerleichterung. Für eine bundesweite Parkerleichterung ist das Merkzeichen G und B erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein in Nordrhein-Westfalen lebender schwerbehinderter Mann im Oktober 2018 eine
Kein Anspruch auf bundesweite Parkerleichterung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Ihm stehe zunächst kein Anspruch auf eine bundesweite
Kein Anspruch auf Parkerleichterung in NRW
Dem Kläger sei auch keine
Kein Vorliegen einer atypischen Besonderheit
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen beim Kläger auch keine atypischen Besonderheiten, die ein Abweichen von den Fallgruppen der Verwaltungsvorschrift rechtfertigen können. Die Behinderungen des Klägers betreffen in erster Linie Einschränkungen seines Allgemeinzustands, die sich auch in seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Notwendigkeit einer weit geöffneten PKW-Tür berechtigt nicht zu einer Parkerleichterung
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.05.2012
[Aktenzeichen: 13 SB 486/10]) - Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für Parkerleichterung
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2020
[Aktenzeichen: 8 A 2020/20])
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Dokument-Nr. 28671
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