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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.02.2019
- VG 8 K 332.17 -
Kein Anspruch auf Wohnungsberechtigungsschein für 3-Raum-Wohnung bei Aufenthalt der Kinder nur am Wochenende
Kinder getrennt lebender Eltern sind in der Regel nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen
Leben Eltern getrennt und üben gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder aus, können die Kinder in der Regel nur Angehörige des Haushalts eines der beiden Elternteile sein. Ein Vater, dessen Kinder nur am Wochenende bei ihm Wohnen hat daher keinen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein für eine 3-Raum-Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist geschieden und Vater von vier Kindern. Seine älteste Tochter ist inzwischen volljährig, seine jüngste Tochter schwerbehindert. Das
Besondere persönliche Raumbedürfnisse durch Zuteilung einer 2-Raum-Wohnung ausreichend berücksichtigt
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Einen WBS für eine 3-Raum-Wohnung könne der Kläger nicht beanspruchen. Die Kinder seien keine Haushaltsangehörigen des Klägers. Lebten Eltern getrennt, seien minderjährige Kinder im Regelfall dem Haushalt zuzuordnen, in dem sie sich überwiegend aufhielten und ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm)
- Wohngeldberechnung: Nur tatsächlich im Haushalt lebende Kinder können berücksichtigt werden
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26.08.2009
[Aktenzeichen: 4 LC 319/06]) - Auch bei gemeinsamem Sorgerecht gilt bei minderjährigen Kindern nur Wohnung eines Elternteils als Hauptwohnsitz
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 38.14])
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Dokument-Nr. 27275
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