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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- VG 5 K 322.18 -
Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen
VG Berlin spricht abgelehntem Bewerber Schadensersatz zu
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen.
Der 1994 geborene Kläger bewarb sich im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des beklagten Landes Berlin. Kurze Zeit zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Nach einem beim Kläger - wie bei allen Bewerbern - durchgeführten HIV-Test lehnte die
Diskriminierung durch Ablehnung wegen positivem HIV-Test
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat dem Kläger einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 2.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen. Durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32286
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