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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerwehrbeamter“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 09.11.2022
- 6 V 1313/22 -
Suspendierung eines Feuerwehrbeamten wegen Verdachts der rechtsradikalen bzw. nationalistischen Gesinnung
Posts mit rassistischen Inhalt in Chatgruppen
Postet ein Feuerwehrbeamter über lange Jahr hinweg rassistischen Inhalt in Chatgruppen und besteht ein Interesse an den Personen Adolf Hitler und Felix Steiner, so besteht der Verdacht der rechtsradikalen bzw. nationalistischen Gesinnung. Dies rechtfertigt ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beamter bei der Bremer Feuerwehr postete in der Zeit von 2013 bis 2015 in zwei Gruppen bei WhatsApp nationalistische und rassistische Memos. Zudem äußerte er sich beleidigend über Personen mit Migrationshintergrund. Da der Beamter zudem offen ein starkes Interesse an der NS-Zeit und den Personen Adolf Hitler und Felix Steiner zeigte, nahm seine Dienstherrin die Vorfälle zum Anlass den Beamten zu suspendieren. Sie plante die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Gegen die Suspendierung beantragte der Beamte Eilrechtsschutz.Das... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- VG 5 K 322.18 -
Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen
VG Berlin spricht abgelehntem Bewerber Schadensersatz zu
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen.
Der 1994 geborene Kläger bewarb sich im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des beklagten Landes Berlin. Kurze Zeit zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Nach einem beim Kläger - wie bei allen Bewerbern - durchgeführten HIV-Test lehnte die Feuerwehr seine Bewerbung wegen des positiven HIV-Status ab, weil er dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich sei.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 B 311/19 -
Feuerwehrbeamter darf nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden
Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt Erlernung eines neuen Berufs dar
Ein Feuerwehrbeamter in Sachsen, der die Qualifikation zum Rettungsassistenten besitzt, darf nicht mittels dienstlicher Weisung verpflichtet werden, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar, wofür es keine rechtliche Grundlage für eine Weisung gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Feuerwehrbeamter in Sachsen im Juli 2019 aufgrund einer dienstlichen Weisung eine Ausbildung zum Notfallsanitäter beginnen. Der Feuerwehrbeamte besaß bereits die Qualifikation zum Rettungsassistenten. Hintergrund der Weisung war, dass es nur noch für eine kurze Übergangszeit möglich war, sich mittels eines Ergänzungslehrgangs vom Rettungsassistenten... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2019
- 6 K 1475/18 -
Fahrtkostenberechnung: Feuerwehrmann hat bei Arbeit an verschiedenen Einsatzstellen keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte"
Für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können tatsächliche Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Dies hat zur Folge, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei einer Landesbehörde als Feuerwehrmann angestellt und hat seinen Dienst - jeweils 24-Stunden-Schichten - nach besonderer Einzelweisung alternativ an vier verschiedenen Einsatzstellen zu verrichten. Im Streitjahr 2016 war er ausschließlich in einer 15 km von seinem Wohnort entfernten Feuerwache eingesetzt.In der Einkommensteuererklärung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.04.2019
- 3 K 5849/18.TR -
Mehrmonatiges schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst rechtfertigt Entfernung eines Feuerwehrangehörigen aus dem Dienst
Schuldhaftes Fernbleiben stellt Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Pflichten dar
Das Verwaltungsgerichts Trier hat einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, der mehr als 16 Monate unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen den im Dienste einer rheinland-pfälzischen Stadt stehenden Beamten war bereits im Jahre 2014 ein Disziplinarverfahren wegen nicht vorgelegter ärztlicher Atteste eingeleitet worden. Von der beabsichtigten Disziplinarmaßnahme eines Verweises wurde seinerzeit aus nicht bekannten Gründen jedoch abgesehen.Im Jahre 2015... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.07.2017
- BVerwG 2 C 31.16 bis BVerwG 2 C 44.16 -
Kommunale Feuerwehrbeamte des Landes Brandenburg haben Anspruch auf Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit
Finanzieller Ausgleich richtet sich nach den vom Beamten konkret geleisteten Dienststunden
Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn - den beklagten Städten - Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen der Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht über Ausgleichsansprüche von kommunalen Feuerwehrbeamten im Land Brandenburg im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 zu entscheiden. Während dieser Zeit verrichteten die Beamten auf eigenen Antrag Schichtdienst mit bis zu 56 Wochenstunden. Im Jahr 2010 und später machten sie geltend, die Dienstzeit, die über... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.06.2016
- IX R 2/16 -
Entschädigungszahlungen an Feuerwehrleute sind steuerpflichtig
Sachgrund für die Zahlung war allein Erbringung der Arbeitsleistung und nicht Schadensersatzanspruch begründende Handlung des Arbeitgebers
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind. Die Entscheidung ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten hatten.
Im Ausgangsverfahren hatte ein Feuerwehrmann in den Jahren 2002 bis 2007 über die zulässige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit geleistet. Die Stadt, in deren Dienst der Feuerwehrmann stand, leistete an diesen eine Ausgleichszahlung für die rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit in Höhe von 14.537 Euro. Der Feuerwehrmann war der Auffassung, dass die Zahlung als Schadensersatz nicht der Besteuerung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 01.12.2015
- 1 K 1387/15 E -
Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn
Zahlung wurde als Gegenleistung für Zurverfügungstellung der Arbeitsleistung erhalten
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der als Feuerwehrmann tätig ist, erhielt im Jahr 2012 von seiner Arbeitgeberin einen finanziellen Ausgleich von knapp 15.000 Euro, weil er in den Jahren 2002 bis 2007 entgegen den gesetzlichen Bestimmungen teilweise mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hatte. Die Berechnung des Ausgleichsbetrages erfolgte in Anlehnung an das Gesetz... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2015
- 26 K 9607/13 -
Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung
VG Düsseldorf verneint Vergütungsanspruch aufgrund treuwidrigem Verhalten gegenüber dem Dienstherren
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann wegen treuwidrigem Verhalten seinem Dienstherren gegenüber keinen Anspruch auf Zahlung von rund 8.500 Euro für Mehrarbeit hat.
Viele Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen verrichten ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Falle einer Einverständniserklärung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2015
- OVG 6 B 19.15, OVG 6 B 26-29.15, OVG 6 B 31.15 und OVG 6 B 32.15 -
Brandenburger Feuerwehrbeamte erhalten Entschädigung für Mehrarbeit
Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vom Land Brandenburg falsch ermittelt
Die Städte Cottbus und Oranienburg müssen ihren Feuerwehrbeamten für geleistete Mehrarbeit Entschädigung zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren betreffend die Stadt Cottbus und sechs weiteren Verfahren, die die Stadt Oranienburg betreffen und wies damit die Berufungen der Städte gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Cottbus bzw. Potsdam zurück.
Die verhandelten Fälle betreffen den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzten Feuerwehrbeamten wurden auf ihren Antrag auf der Grundlage der für die Feuerwehren im Land Brandenburg einschlägigen Arbeitszeitverordnungen zu einem Dienst mit Arbeitszeiten (einschließlich Bereitschaftsdienst) herangezogen, die im Jahresdurchschnitt regelmäßig 56 Wochenstunden... Lesen Sie mehr
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