die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bewerbungsausschluss“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2012
- 2 Sa 217/12 -
Keine diskriminierende Stellenausschreibung bei folgenden Formulierungen: "dynamisches Team", "Softwareentwickler" und "ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse"
Nichtbeantwortung der Bewerbung allein keine Diskriminierung
Wird in einer Stellenausschreibung nach einem "dynamischen Team" und einem "Softwareentwickler" gesucht, der "ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse" vorweisen soll, so ist in diesen Formulierungen keine Diskriminierung zu sehen. Ebenso stellt allein die Nichtbeantwortung einer Bewerbung keine Diskriminierung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine russischstämmige Frau bewarb sich auf eine Stellenausschreibung im Internet als Softwareprogrammiererin. Das Unternehmen antwortete weder negativ noch positiv auf die Bewerbung. Sie klagte nachfolgend auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 18.000 €, da ihrer Meinung nach die Stellenausschreibung sie wegen ihrer ausländischen Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters diskriminiert habe. Demgegenüber behauptete das Unternehmen, dass die Bewerbung keinen Erfolg hatte, da die Bewerberin nicht die fachliche Eignung aufgewiesen habe. Das Arbeitsgericht Lübeck wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Bewerberin.... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2012
- 55 Ca 2426/12 -
Diskriminierung einer Kopftuchträgerin in einem Bewerbungsverfahren unzulässig
Potentieller Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen
Wird eine gläubige Muslimin aus einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, weil sie sich weigern würde ihr Kopftuch während der Arbeit abzunehmen, so stellt dies eine Diskriminierung aus religiösen Gründen dar. Der potentielle Arbeitgeber muss daher eine Entschädigung zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarb sich eine gläubige Muslimin auf eine Ausbildungsstelle für eine Zahnarzthelferin. Sie trug aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch. Im Rahmen des Bewerbungsgespräches wurde ihr unter anderem gesagt, dass in der Zahnarztpraxis eine einheitliche Kleidung getragen werde, die aus weißen Hosen, Hemden, T-Shirts oder Blusen bestehe. Bei Operationen müsse... Lesen Sie mehr