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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.10.2021
VG 27 L 300/21 -

Unzulässiger Eilantrag auf Anerkennung als Journalist

VG Berlin lehnt Anträge eines Rechtsanwalts ab

Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei "als Journalist" anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn - anders als ausgewiesene Vertreter der Presse - daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er

1. "als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet" habe und "seine Berichterstattung in und aus Berlin als Presse und Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG" durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei, 2. ferner "grundsätzlich journalistischen Tätigkeiten" nachgehe und "die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist", rechtswidrig gewesen sei und schließlich 3. "als Journalist anzuerkennen" sei.

Keine pauschale Anerkennung von Presseberichterstattung durch Polizei

Die 27. Kammer hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig. Für Begehren, die in der Hauptsache im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu verfolgen seien, gebe es im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit "grundsätzlich" meine. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig. Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

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Dokument-Nr.: 30976 Dokument-Nr. 30976

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