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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.06.2015
- VG 11 L 213.15, VG 11 L 216.15 -
Taxifahrer in Berlin müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen
Pflicht zur Akzeptanz bargeldloser Bezahlung mit Berufsfreiheit vereinbar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Taxifahrer in der Hauptstadt ihren Fahrgästen die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung durch Debit- oder Kreditkarte einräumen müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Anfang Mai gilt in Berlin eine neue Taxentarifverordnung. Danach muss in jedem
Beförderung ohne Möglichkeit bargeldlosen Zahlungsverkehrs vor allem für Touristen problematisch
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Eilanträge zurück, die auf vorläufige Gestattung von Taxifahrten ohne die Möglichkeit, bargeldlos zu zahlen, gerichtet waren. Die Verordnung sei wirksam und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Sie sei insbesondere mit der Berufsfreiheit vereinbar, weil sie vernünftigen Gründen des Gemeinwohls diene. Bargeldloser Zahlungsverkehr sei mittlerweile weit verbreitet. Gerade weil Berlin ein Anziehungspunkt für ausländische Touristen sei und Fahrten mit einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21204
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