Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2020
- 12 K 529.18 -
VG Berlin: Kleidungsstil darf bei der Prüfung nicht bewertet werden
Punkteabzug für den Kleiderstil ist bewertungsfehlerhaft
Die Bewertung einer Prüfungsleistung anhand des Kriteriums der Kleidung ist grundsätzlich fehlerhaft. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 19. Februar 2020 (VG 12 K 529.18), entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1989 geborene Klägerin studierte bis 2018 im Masterstudiengang "Recht für die Öffentliche Verwaltung" an einer Berliner Hochschule. Dabei belegte sie auch das Modul "E-Government zwischen Verwaltungsmodernisierung und Bürgernähe". Im Vorfeld übermittelte die Dozentin dieses Fachs den Kandidaten die für die
Punktabzug in der Kategorie "Präsentationsweise" wegen Alltagsoutfit
Klägerin erzielte bei ihrer mündlichen
VG: Die Leistung ist zu bewerten und nicht der Kleidungsstil
Das Verwaltungsgerichts hat die Beklagte dazu verpflichtet, der Klägerin ein neues Abschlusszeugnis mit der Maßgabe auszustellen, ihre im genannten Modul erbrachte Leistung mit der Note 1,3 zu bewerten. Denn der Abzug eines Punktes für die getragene Kleidung der Klägerin sei bewertungsfehlerhaft. Zwar sei es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Prüfungsleistung auch anhand des Kriteriums "Kleidung" zu bewerten; dies gelte aber nur für Prüfungen, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei (z.B. im Fach Modedesign) oder bei offensichtlichem Bezug zum Prüfungsgegenstand (z.B. Sicherheitskleidung von Feuerwehrleuten).
VG bewertet die Kleiderauswahl als vertretbaren Lösungsansatz
Hier habe die Maßgabe an die Studierenden aber lediglich dahingehend gelautet, eine dem Charakter der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28595
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28595
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.