wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 08.12.2022

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.11.2022
- 6 C 10.21 -

Absolventen des Zweiten Examens haben einen Anspruch auf unentgeltliche Kopien ihren Examensklausuren

Dem Anspruch stehen keine Ausschlussgründe nach der DSGVO entgegen

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesj­ustiz­prüfungs­amt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Nachdem der Kläger im Jahr 2018 die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen bestanden hatte, verlangte er von dem Amt unter Berufung auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften, ihm unentgeltlich eine Kopie der von ihm angefertigten Aufsichtsarbeiten und der zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung zu stellen. Das Landesjustizprüfungsamt war zu einer Übermittlung der Kopien nur gegen Erstattung der nach dem Landeskostenrecht berechneten Kosten in Höhe von 69,70 € bereit und lehnte den Antrag des Klägers ab. Der von dem Kläger hiergegen erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.11.2022
- 5 MB 23/22 -

Steuerpflicht für Zweitwohnung auf Sylt trotz Zutrittsverbots wegen Corona-Pandemie

Unerheblichkeit der coronabedingten Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung auf der Insel Sylt muss auch dann die Steuer gezahlt werden, wenn der Zutritt zur Insel in der Corona-Pandemie verboten war. Die coronabedingte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ist für die Zweitwohnungssteuer unerheblich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2020 sollte der Eigentümer einer Zweitwohnung auf der Insel Sylt die Zweitwohnungssteuer zahlen. Er hielt dies für nicht richtig. Er führte an, dass von März bis Juni 2020 aufgrund des Lockdowns und der Reisebeschränkungen infolge von ein Zugang zu seiner Wohnung auf Sylt nicht möglich war. Für diese Zeit müsse daher die Steuerpflicht... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2022
- 21 U 156/21 -

Coronabedingte Erschwernisse können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen

Darlegung der Verzögerungen und Auswirkungen auf Bauvorhaben erforderlich

Erschwernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen. Dies setzt aber voraus, dass die zur Verzögerung führenden Umstände und dadurch bedingten Auswirkungen auf den Bauprozess konkret benannt werden können (sog. bauablaufbezogene Darstellung). Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 wurde eine Bauträgerin vor dem Landgericht Berlin auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 60.000 € in Anspruch genommen. Ihr wurde vorgeworfen schuldhaft mit der Herstellung einer Wohnung in Verzug geraten zu sein. Die Bauträgerin meinte, die verspätete Fertigstellung könne ihr zumindest teilweise nicht angelastet werden.... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.12.2022
- 9 B 30/22 -

Vollstreckung der Schulpflicht gegen Eltern eines zehnjährigen Schülers rechtmäßig

Schulpflicht ist weder verfassungswidrig noch verstößt sie gegen Europarecht oder grundlegende Menschenrechte

Die Schulpflicht kann notfalls auch mit Zwangsmitteln gegen die Eltern durchgesetzt werden. Zu dieser Entscheidung ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht im Rahmen eines Eilverfahrens gekommen.

Die Eltern eines zehnjährigen Schülers hatten das Gericht um einstweiligen Rechtsschutz ersucht, weil sie Menschenrechte, die Verfassung und Europarecht verletzt sehen. Sie weigern sich trotz der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 800,00 €, ihren Sohn zur Schule zu schicken. Ihr Kind soll zuhause beschult werden, weil es in der Schule schädigenden Corona-Maßnahmen ausgesetzt gewesen... Lesen Sie mehr



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH