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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2023
- 9 A 174/22, 9 A 53/23, 9 A 57/23, 9 A 98/23 und 9 A 130/23 -
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
Schleswig-Holsteinische Schulgesetz hält für Zwangsmittel hinreichende Rechtsgrundlagen vor
Das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht stellte in mehreren Hauptsacheverfahren fest, dass die Schulen und Schulämter zur Durchsetzung der Schulpflicht Zwangsmittel auch gegenüber den Eltern schulpflichtiger Kinder anwenden können.
In den ähnlich gelagerten Fällen wandten sich betroffene
Kindeswille für Durchsetzung der Schulpflicht nicht maßgebend
Das VG beurteilte das Vorgehen der Schulen und Ämter als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33188
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