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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2022
- 22 Ca 1647/22 -
Kündigung einer Redakteurin wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung unwirksam
Keine Vertragspflichtverletzung mangels Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Äußerungen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt.
Die Deutsche Welle hatte die fristlose, hilfsweise
Kündigung unwirksam - Äußerungen erfolgten vor Bestehen des Vertragsverhältnisses
Das Arbeitsgericht hat der
Kein „Durchschlagen“ als Pflichtverletzung
Auch bei Äußerungen während einer vorherigen Beschäftigung auf Honorarbasis könne nicht ohne weiteres ein „Durchschlagen“ als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2022
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32337
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