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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 29.09.2022

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- 5 K 296/20 und 5 K 297/20 -

Vor 2001 ausgeschiedene Berliner Abgeordnete haben keine höhere Ansprüche

Neuregelung der Altersentschädigung für ausgeschiedene Abgeordneten rechtmäßig

Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die Altersentschädigung der Abgeordneten neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Etablierung eines "Vollzeitparlamentes" erhöht sich die Entschädigung der aktiven Abgeordneten von 3.944 Euro auf 6.250 Euro (§ 6 Abs. 1 LAbgG).Bei der Altersentschädigung differenziert das Gesetz zwischen Abgeordneten, die bis zur Beschlussfassung über das neue Gesetz aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschieden waren und solchen, die dem Abgeordnetenhaus danach noch zugehören. Beide erhalten... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2022
- L 6 AS 947/21 -

Keine SGB II-Leistungen für duales Studium

Duales Bachelor-Studium stellt ein dem Grunde nach förderungsfähiges Vollzeitstudium dar

Ein nach dem BAföG abstrakt förderungsfähiges Studium schließt einen Anspruch unabhängig davon aus, ob tatsächlich BAföG-Leistungen bezogen werden. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, gegen das mittlerweile Revision beim BSG anhängig ist (B 7 AS 11/22 R).

Der Kläger nahm nach Abbruch eines Universitätsstudiums ein Studium an einer Fachhochschule im Bachelorstudiengang Angewandte Mathematik und Informatik auf. Zeitgleich begann er zudem eine Ausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler. Im Ausbildungsvertrag war vereinbart, dass die Ausbildung in Kombination mit dem Studiengang erfolge. Der Kläger beantragte SGB II-Leistungen... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 07.07.2022
- 14 S 23/21 -

Keine Täuschung über Mietmängel bei fehlender Wohnungs­besichtigung

Kein Recht zur Anfechtung oder Mietminderung

Besichtigt ein Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags nicht die Wohnung, so steht ihm im Nachhinein kein Recht auf Anfechtung oder Mietminderung wegen verschwiegener Mängel zu. Es fehlt an einer Täuschung des Vermieters. Zudem kann dem Mieter grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 536 b BGB vorgeworfen werden. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ohne die Wohnung vorher besichtigt zu haben, schloss eine Frau im September 2019 einen Mietvertrag über eine Wohnung in Schleswig-Holstein ab. Nach ihrem Einzug in die Wohnung machte die Mieterin Mietmängel geltend. Die Mängelanzeige bezog sich auf den Zustand der Wohnung und des Mobiliars. Die Mieterin erklärte unter anderem die Anfechtung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.09.2022
- XII ZR 7/22 -

BGH: Ungarische Straßenmaut kann vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden

Maut-Nachforderungen aus Ungarn zulässig

Autofahrer, die die Maut in Ungarn nicht bezahlen, müssen hohe Nachforderungen hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Senat gab damit einem ungarischen Inkassounternehmen recht, das wegen nicht bezahlter Mautgebühren gegen den Autovermieter geklagt hatte.

Die Klägerin ist eine ungarische Gesellschaft, deren Geschäftszweck die Eintreibung der ungarischen Autobahnmaut ist. Die Beklagte ist ein im Inland ansässiges Autovermietungsunternehmen. Mit vier Mietfahrzeugen der Beklagten wurde im November 2017 insgesamt fünfmal ein Abschnitt der ungarischen Autobahn befahren, für den auf Grundlage der ungarischen Mautverordnung eine Straßenmaut... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 12.08.2022
- 9 O 67/21 -

Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet

Zur Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf das benachbarte Wohnhausgrundstück

Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat daher ein Ehepaar dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszurichten, dass von der Anlage keine wesentliche Blendwirkung in Richtung des Einfamilienhauses der Nachbarn ausgeht.

Die klagenden Nachbarn beschwerten sich über Blendungen im Garten, auf der Terrasse, im Wohnzimmer nebst Essbereich und Flur. Und dies nach einem Sachverständigengutachten auch zu Recht. Die Kammer gab der Klage der Nachbarn auf Unterlassung dieser Störung statt. Denn nach dem Gutachten einer von dem Gericht beauftragten Sachverständigen kommt es in den Sommermonaten (Anfang April... Lesen Sie mehr




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