alle Urteile, veröffentlicht am 14.09.2022
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022
- 244 M 410/22 -
Räumungsvollstreckung nach "Berliner Modell" umfasst nicht Wegschaffung von Müll und Gerümpel
Verbrauch des Räumungstitels nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung
Beantragt der Vermieter eine Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell", so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 beantragte ein Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der einer seiner Wohnungen nach dem "Berliner Modell". Dem kam der Gerichtsvollzieher nach. Da in der Wohnung aber weiterhin Müll und wertloses Mobiliar vorhanden blieb, beanspruchte der Vermieter zusätzlich deren Wegschaffung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verweigerte sich jedoch. Er hielt den Vollstreckungsauftrag für erledigt und den für verbraucht. Der Vermieter suchte daraufhin gerichtliche Hilfe.Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen den Vermieter. Beschränkt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2022
- VIII ZR 262/20 -
BGH: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in Klageschrift
Unter c/o-Adresse ist Vorstandsvorsitzender tätig
Die Angabe einer c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in einer Klageschrift kann zulässig sein, wenn die Stiftung selbst über keine andere ladungsfähige Anschrift verfügt und unter der c/o-Adresse der Vorstandsvorsitzende der Stiftung tätig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung erhob im Jahr 2015 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen ihre Mieter Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Bei der Vermieterin handelte es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie gab in der Klageschrift als ladungsfähige Anschrift eine c/o-Adresse an. Unter dieser war eine Rechtsanwaltskanzlei... Lesen Sie mehr
Landgericht Stendal, Urteil vom 30.07.2022
- 22 S 6/22 -
Keine Haftung des Pkw-Halters für abgerissenen Heckscheinwerfer in Waschstraße
Keine Verpflichtung zur Stellung des Heckscheibenwischers in waagerechte Position
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu, vor der Einfahrt in eine Waschstraße den Heckscheibenwischer in eine waagerechte Position zu bringen. Daher besteht grundsätzliche keine Haftung für das Abreißen des Scheibenwischers in der Waschstraße. Dies hat das Landgericht Stendal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Nutzung einer Waschstraße in Stendal bemerkte ein Fahrzeugführer an seinem Fahrzeug Lackschäden. Er führte diese auf den abgerissenen Heckscheibenwischer des in der vor ihm befindlichen Fahrzeugs zurück und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Der Heckscheibenwischer sei nach dem Vortrag des Klägers pflichtwidrig nicht... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.09.2022
- 13 B 1911/21, 13 B 1912/21, 13 B 1913/21 -
Oberverwaltungsgericht bestätigt Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern
OVG Nordrhein-Westfalen lehnt Eilanträge ab
Die Eilanträge von zwei Anbietern pornografischer Internetseiten mit Sitz in Zypern bleiben auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung in Deutschland untersagt, solange die nicht entfernt werden oder durch die Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe sichergestellt wird,... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.09.2022
- 22 Ca 223/22 -
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube
Arbeitsgericht Berlin lehnt Klage ab
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ enthielt.
Der Lehrer hat ein YouTube-Video unter dem Titel „Sie machen Tempo! Und Ich denke…“ veröffentlicht. Am Anfang des Videos wird für etwa 3 Sekunden ein Bild eingeblendet, auf dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des Tores „ARBEIT MACHT FREI“ wurde durch den Text „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt. Es folgt dann eine ebenfalls etwa 3 Sekunden lange... Lesen Sie mehr