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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2022
- 5 K 296/20 und 5 K 297/20 -
Vor 2001 ausgeschiedene Berliner Abgeordnete haben keine höhere Ansprüche
Neuregelung der Altersentschädigung für ausgeschiedene Abgeordneten rechtmäßig
Die Neuregelung der Altersentschädigung für ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin im Zuge der Umwandlung von einem "Teilzeitparlament" zu einem "Vollzeitparlament" führt nicht dazu, dass früher ausgeschiedene Abgeordnete höhere Ansprüche geltend machen können. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Land Berlin hat durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019 die Entschädigung und die
Altersentschädigung prozentual nach der Dauer ihrer Zugehörigkeit gestaffelt
Bei der
Ehemalige Abgeordnete halten die Übergangsregelungen für verfassungswidrig
Die Klägerin und der Kläger - zwei vor 2001 ausgeschiedene
Kein Verstoß gegen Grundgesetz und Verfassung vom Berlin
Das VG hat die Klagen abgewiesen. Die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verstoße - soweit sie im Verfahren konkret im Hinblick auf die Klägerin und den Kläger zu prüfen sei - weder gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32215
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