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alle Urteile, veröffentlicht am 15.09.2022

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.08.2022
- 4 K 822/21.NW -

Baugenehmigung für Beach­volleyball­anlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und geselligen Veranstaltungen

VG Neustadt gibt Klage wegen Lärmbelästigung statt

Der Klage von Anwohnern auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Germersheim gegen die Nutzung einer genehmigten Beach­volleyball­anlage in Lingenfeld zu Feier- und geselligen Veranstaltungen war erfolgreich. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr.

Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Lingenfeld. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der den Bereich als reines Wohngebiet ausweist. In der Nähe befindet sich ein im Eigentum der Gemeinde Lingenfeld stehendes 78.000 m² großes Grundstück, auf dem in der Vergangenheit zahlreiche sportliche Anlagen errichtet wurden. Dem Volleyball Club Lingenfeld e.V. wurde in den Jahren 1997 und 1998 Baugenehmigungen zur Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern erteilt. Die Baugenehmigungen enthielten keine Konkretisierung hinsichtlich der Nutzung. Ab dem Jahre 2016 beschwerten sich Anwohner darüber,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 13.09.2022
- 3 K 1799/19.WI -

Dienstherr muss Förster auch Tierarztkosten für Verletzung des Diensthundes außerhalb des Dienstes erstatten

Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch

Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht "im Dienst" war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Ein verbeamteter Förster aus dem Rheingau-Taunus-Kreis verlangte von seinem Dienstherrn die Zahlung von Tierarztkosten. Der Jagdhund des Klägers begleitet ihn auch außerhalb des Jagdeinsatzes im Außendienst. Im Rahmen eines Kontrollgangs des Försters riss sich der Hund von der Leine los, wurde an den Bahngleisen von einem Zug erfasst und erlitt Verletzungen am Schwanz. Für die Behandlung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022
- 17 C 3483/21 -

Mieter einer Eigentumswohnung nur zu Gartenpflege für optisch durch Steinmauer abgegrenzten Garten verpflichtet

Pflicht zur Gartenpflege erstreckt sich nicht auf gesamten vom Sondernutzungsrecht umfassten Garten

Gehört zu einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss ein optisch durch eine Steinmauer abgetrennter Garten, so erstreckt sich die mietvertragliche Pflicht zur Gartenpflege nur auf diesen Teil, wenn die Gartenfläche im Mietvertrag nicht bestimmt ist. Dass vom Sondernutzungsrecht des Vermieters noch ein größerer anliegender Garten umfasst ist, ist dabei unbeachtlich. Dies hat das Amtsgericht Nürtingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Eigentumswohnung in Baden-Württemberg war vertraglich dazu verpflichtet, Gartenpflegearbeiten auszuführen. Hinter der Terrasse der Wohnung befand sich ein großer Garten, der mit einer Natursteinmauer abgegrenzt war. Dahinter lag etwas erhöht ein weiterer Garten. Beide Gartenflächen waren vom Sondernutzungsrecht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2022
- 11 U 7/21 -

Keine Nutzungs­ausfall­entschädigung für Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo

OLG Frankfurt am Main lehnt Berufung ab

Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteht kein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädigung gegen den Schädiger. Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden vollumfänglich. Der Beklagte glich einen Teil des geltend gemachten Schadens aus. Mit seiner Klage begehrt der Kläger u.a. Ausgleich der verbliebenen Differenz zu den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten und für 112 Tage Reparaturzeit. Er verweist darauf, dass ihm die... Lesen Sie mehr



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