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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 10.10.2023
- 4 U 634/23 -
Radiologe muss bei MRT entdeckte Zufallsbefunde in Arztbrief an überweisenden Behandler aufnehmen
Fehlende Aufnahme des Nebenbefunds begründet Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums
Ein Radiologe muss für ihn erkennbare Zufallsbefunde im Arztbrief an den überweisenden Behandler aufnehmen. Tut er dies nicht, so liegt ein Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 wurde ein in Sachsen wohnhafter 34-jähriger Mann von seinem Hausarzt an einen Radiologen zwecks Abklärung von Kopfschmerzen mittels eines
Vorliegen eines Diagnoseirrtums als einfacher Behandlungsfehler
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Zwar sei dem Radiologen ein einfacher
Auf MRT erkennbare Läsion als Zufallsbefund
Der
Fehlender Nachweis der Kausalität zwischen Diagnoseirrtum und eingetretenen Schaden
Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe für den Kläger aber nicht, so das Oberlandesgericht, weil ihm der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil vom 10.03.2023
[Aktenzeichen: 6 O 2250/19]
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Dokument-Nr. 33496
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