wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 30.01.2013

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2011
- L 5 AS 357/10 -

Hartz IV: Im Rahmen einer Bewerbung sind Darlegungen zur Sexualität und Gefühlswelt nicht üblich

Jobcenter darf Unterlassen solcher Darlegungen verlangen

Macht ein Leistungsempfänger von ALG II (Hartz IV) im Rahmen seiner Bewerbungsunterlagen Angaben zur Sexualität und Gefühlswert, so entspricht dies nicht der Üblichkeit. Das Jobcenter darf ihn daher verpflichten, solche Angaben nicht mehr zu machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erließ ein Jobcenter einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt. Darin enthalten war die Verpflichtung, dass der Leistungsempfänger sich mit Zeugnissen und Lebenslauf bewerben soll, ohne dass den Bewerbungen eine Mottoliste beigefügt wird. Dies hatte er nämlich zuvor getan. Die Mottoliste enthielt Angaben zu den Themen "Erholen", "Schlafen", "Gymnastik", "Zahnweh", "Grippe", "Migräne", "Sex" und "Kunst". Das Jobcenter war der Meinung, dass die Beifügung einer solchen Liste eine Einstellung verhindern solle. Der Arbeitssuchende erhob nach erfolglosem Widerspruch Klage. Das Sozialgericht Hamburg... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2013
- 7 C 10969/12.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz erklärt Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für unwirksam

Erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus nicht gegeben

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für unwirksam erklärt, da es der Rechtsverordnung für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus an einer erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Die Taxenordnung ist eine Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen. Im zugrunde liegenden Fall sah die Verordnung ursprünglich vor, dass die darin festgesetzten Beförderungsentgelte innerhalb des so genannten Pflichtfahrgebiets gelten. Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet, in dem für Taxiunternehmen eine Beförderungspflicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2012
- 4 U 88/11 -

Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig

Daher kein Schmerzensgeldanspruch des verunfallten Radfahrers

Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befuhr eine Radfahrerin eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung am äußersten linken Fahrbahnrand. Sie achtete dabei nicht auf den links neben ihr verlaufenden Bürgersteig, sondern blickte geradeaus auf den entgegenkommenden Verkehr. Dadurch übersah sie einen aus einer Grundstückseinfahrt kommenden PKW und kollidierte mit ihm. Der Autofahrer fuhr zwar langsam... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.01.2013
- 2 K 1957/12 -

Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

Führung eines Fahrtenbuches kann trotz Mitwirkung des Fahrzeughalters an Ermittlung des Verkehrsverstoßes verhängt werden

Die Führung eines Fahrtenbuches kann auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung eines Verkehrsverstoßes mitgewirkt hat, die Ermittlungsbemühungen der Behörde aber dennoch erfolglos blieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß angegeben, das Fahrzeug werde auch von seinen beiden Söhnen geführt. Bei den Beiden handele es sich um eineiige Zwillinge. Die Söhne selbst erklärten, sich zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes im Fahrzeug befunden zu haben. Wer von ihnen das Fahrzeug geführt habe, könne nicht mehr gesagt werden.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.01.2013
- 1 StR 596/12 -

Urteil gegen Fußball-Profi wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftig

BGH verwirft Revision gegen Urteil des LG München I

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Profi-Fußballspielers wegen schwerer Brandstiftung für rechtskräftig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht München I den Angeklagten, einen Fußball-Profi, wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.Dieser bewohnte nach den landgerichtlichen Feststellungen mit seiner Ehefrau und drei Kindern ein gemietetes Einfamilienhaus in München-Grünwald. In der Nacht auf den 20.... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.08.2012
- 2-09 T 50/11 -

Adoption: Eizellenspende und Leihmutterschaft stellen keine gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung eines Kindes dar

§ 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB findet daher keine Anwendung

Kommt ein Kind durch eine Eizellenspende und einer Leihmutterschaft zur Welt, so ist darin keine Mitwirkung an der gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Vermittlung eines Kindes zusehen. § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB ist daher nicht anzuwenden. Die Zulässigkeit der Adoption richtet sich allein danach, ob sie dem Kindeswohl dient (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befruchtete ein nach kanadischem Recht verheiratetes homosexuelles Ehepaar in den USA anonym gespendete Eizellen je zur Hälfte mit ihrem Samen im Wege der In-Vitro-Fertilisation. Die so befruchteten Eizellen wurden in einer Leihmutter eingesetzt. Diese trug daraufhin zwei Kinder aus. Das Ehepaar zog mit den zwei Kindern nach Deutschland um. Dort wollte... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2013
- BVerwG 6 C 6.12 -

Nach Jungen und Mädchen getrennte Schule erlaubt: BVerwG genehmigt privates katholisches Jungengymnasium in Potsdam

Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen

Die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes schließt das Recht ein, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall versagte das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium als Ersatzschule zu errichten. Hinter dem privaten Schulträger steht eine Initiative, die dem konservativ-katholischen Bund Opus Dei nahesteht. Das Ministerium verwies in der Versagung allein auf... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2013
- 4 S1519/12 -

Landesbeamte dürfen Ruhestand bis zum 68. Lebensjahr hinausschieben sofern dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen

Dienstherrn steht kein Spielraum bei Beurteilung dienstlicher Interessen zu

Das Landesbeamtengesetz gibt Beamten einen Rechtsanspruch auf Hinausschiebung ihres Eintritts in den Ruhestand bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Bei der Beurteilung, ob dienstliche Interessen entgegenstehen, hat der Dienstherr keinen Spielraum. Seine Entscheidung unterliegt in einem Rechtsstreit daher grundsätzlich voller gerichtlicher Kontrolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.

Der 1947 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Sonderschulrektor im Dienst des Beklagten. Auf seinen Antrag schob das Regierungspräsidium Freiburg seinen Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr bis zum 31. Juli 2012 hinaus. Den zweiten Antrag des Klägers, den Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinaus zu schieben, lehnte die Behörde wegen entgegenstehender, in der... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.11.2012
- 15 BV 09.2719 -

Paintball-Spiel unter Auflagen verstößt nicht gegen die Menschenwürde

Stadt muss Baugenehmigung zur Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel erteilen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in Übereinstimmung mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg entschieden, dass das Spiel "Paintball" nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Die Stadt Lindau wurde daher verpflichtet die Baugenehmigung zur Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel unter bestimmten Auflagen zu erteilen.

Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte die Stadt Lindau im Jahr 2007 einen Bauantrag ab, soweit er die Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel beinhaltete. Sie begründete dies damit, dass ein Spiel, das als wesentliches Spielmittel beinhalte, in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, dem durch den Schutz der Menschenwürde und... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.01.2013
- 4 AZR 272/11 -

"Laborspülkraft" kann Vergütung nach Lohngruppe für "Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten" beanspruchen

Begriff der Unterhaltsreinigung erfasst auch Tätigkeiten wie Reinigen von Reagenzgläsern und anderen Laborgegenständen

Eine als "Laborspülkraft" beschäftigte Arbeitnehmerin, die in einem Labor benutzte Glasgeräte mehrfach am Tag einzusammeln, mit einer Industriespülmaschine zu reinigen und diese Arbeitsmittel im gereinigten Zustand an die Arbeitsplätze zurück zu stellen hat, kann eine Vergütung nach der Lohngruppe 1 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk (RTV) beanspruchen. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Unterhaltsreinigungsarbeiten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten mit einem arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenlohn von 7,30 Euro brutto beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk. Die Klägerin arbeitet für die Beklagte in einem Forschungslabor eines Chemieunternehmens. Ihre Tätigkeit besteht... Lesen Sie mehr




Werbung