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Amtsgericht Menden, Urteil vom 03.02.2010
- 4C526/09 -
Nichtsorgeberechtigter Vater darf keine Fotos seines Kindes veröffentlichen
Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt
Ohne Zustimmung der Mutter darf ein Vater keine Fotos seines Kindes auf eine öffentlich zugängliche Internetseite stellen. Dies gilt für Seiten, bei denen sich jeder kostenfrei anmelden kann, so entschied das Amtsgericht Menden in seinem Urteil.
Im zugrunde liegenden Streitfall stellte der nichteheliche Kindsvater auf eine Internetseite
Abbildungen von Kindern bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Da der Vater nicht die erforderliche
Rechtslage bei Veröffentlichungen von Fotos im Freundes- und Bekanntenkreis anders zu beurteilen
Das Amtsgericht urteilte ausdrücklich nicht darüber, wie es in Fällen aussieht, in denen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht/ra-online
Jahrgang: 2010, Seite: 539 CR 2010, 539
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Dokument-Nr. 9880
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