Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.05.2010
- 12 K 699/10 -
Unter vorzeitiger Menopause leidende Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe für Hormontherapie
"Prämature Menopause" ist als Erkrankung im beihilferechtlichen Sinne anzuerkennen
Die prämature (vorzeitige) Menopause ist eine Krankheit im Sinne der baden-württembergischen Beihilfeverordnung, deren Behandlung mit einer Hormontherapie beihilfefähig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Die am 4. April 1971 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist beihilfeberechtigte
Als krankhaft anzusehender Hormonmangel kann unbehandelt zu krankhaften Folgestörungen führen und berechtigt zum Anspruch auf Beihilfe
Das Gericht gab der Klägerin Recht und führte in den Urteilsgründen aus, dass nach den maßgeblichen Vorschriften der Beihilfeverordnung aus Anlass einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Stuttgart
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9732
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9732
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.