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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.12.2009
- 4 K 767/09.NW -
VG Neustadt zur Meldepflicht für Gartenbrunnen
Kostenpflichtige Anordnungen oder Verbot durch Wasserbehörde nur bei Gefährdung des Grundwassers zulässig
Wer einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies der Wasserbehörde melden. Gebühren dürfen für dieses Vorhaben jedoch nur dann erhoben werden, wenn durch die Bohrungen das Grundwasser gefährdet werden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte der Kläger in seinem Vorgarten in Nordrhein-Westfalen einen Brunnen bohren, um seinen
Nachdem ein Widerspruch des Klägers nur teilweise erfolgreich war, hat er Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt erhoben.
Gefährdung des Grundwassers hier nicht anzunehmen
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben: In Rheinland-Pfalz sei das Vorhaben, einen Gartenbrunnen zu bohren, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2010
Quelle: ra-online, VG Neustadt
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Dokument-Nr. 9104
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