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Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 26.02.2004
- 11 C 3715/03 -
Betriebskosten: Vermieter darf nicht zweimal pro Woche Hausputz abrechnen
Gebot der Wirtschaftlichkeit
Die Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus durch eine Reinigungsfirma ist regelmäßig nur einmal pro Woche erforderlich. Ein Vermieter muss bei der Betriebskostenumlage den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Dies hat das Amtsgericht Regensburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Regensburger Appartementanlage den
Acht Mal pro Monat ist übertrieben
Die Reinigungsfrequenz - etwa acht Mal pro Monat - sei eindeutig übertrieben und entspreche nicht mehr dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 5100
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