Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2007
- OVG 80 D 6.05 -
OVG bestätigt Gehaltskürzung für Geschichtslehrer wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus
Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums
Einem Lehrer, der im Unterricht den Nationalsozialismus verharmlost, können die Bezüge gekürzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelten Disziplinarverfahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung
Der Disziplinarsenat hat - nach kraft Gesetzes nichtöffentlicher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4115
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4115
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.