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Amtsgericht München, Urteil vom 31.01.2023
- keine Angaben -
Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt
Klimaschutz kein Rechtfertigungsgrund für Begehung von Straftaten
Am Amtsgericht München wurden in einem beschleunigten Verfahren drei Klimaaktivisten wegen Sitzblockadeaktionen am Münchener Stachus wegen gemeinschaftlicher Nötigung in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Die Aktivisten hatten sich am 03.11.2022 gegen 10.30 Uhr sowie wiederholt gegen 18.45 Uhr mit weiteren Aktivisten an „Klebeaktionen“ am Münchener Stachus beteiligt. Dabei nahmen die Aktivisten jeweils billigend in Kauf, dass Verkehrsteilnehmer zum Anhalten gezwungen waren und sich ein erheblicher Rückstau bildete. Erst gegen 13.10 Uhr bzw. 23.50 Uhr konnte sich der Verkehr nach Entfernung der festgeklebten Aktivisten auf den blockierten Fahrbahnen wieder in Bewegung setzen. Infolge der Blockadeaktionen erfolgte am 04.11.2022 die Anordnung des polizeilichen Präventivgewahrsams der Aktivisten für mehrere Tage.
Motive des Klimaschutzes kein Rechtfertigungsgrund
Das Gericht führte in der Urteilsbegründung aus, dass Motive des Klimaschutzes keinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32610
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