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Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2017
- 283 C 12006/17 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls des digitalen Fernsehkabelanschlusses
Ausfall eines reinen Fernsehkabelanschlusses wirkt sich nicht signifikant auf materiale Grundlage der Lebenshaltung aus
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls begründet. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Zahlung von 1.600 Euro an Schadensersatz aufgrund des Nutzungsausfalls eines digitalen Fernsehkabelanschlusses ab.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich vertraglich zur Bereitstellung eines TV-Basis HD Kabelanschlusses verpflichtet. Seit dem 13. Februar 2017 war kein
Kläger verlangt Schadenersatz wegen Nutzungsausfalls
Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beklagte - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum
Beklagte hält Fernsehanschlusses für nicht vergleichbar mit Internet-Anschluss
Die Beklagte ist der Auffassung, dass sie von der Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Leistungen frei geworden sei. Ein Schadensersatzanspruch stehe dem Kläger nicht zu. Der streitgegenständliche Fernsehanschlusses sei mit einem Internet-Anschluss nicht vergleichbar. Der Kläger habe Fernsehprogramme sowohl terrestrisch als auch über das
Amtsgericht verneint Anspruch auf Entschädigung für Nutzungsausfall
Das Amtsgericht München sah keinen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 25595
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