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Finanzgericht Münster, Urteil vom 30.06.2015
- 13 K 3126/13 E,F -
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
FG bejaht Steuerpflicht für Entschädigungszahlung wegen weggefallener Einnahmen aus beabsichtigter Vorstandstätigkeit
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn auch dann steuerpflichtig sind, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Vorstandsmitglied einer Bank und sollte nach einer geplanten Fusion mit einer anderen Bank eine Vorstandsposition im neuen Unternehmen erhalten. Auf Anordnung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen kündigte die Bank dem Kläger jedoch fristlos, so dass er den anvisierten Vorstandsposten nicht übernehmen konnte. Nachdem das Verwaltungsgericht festgestellt hatte, dass diese Anordnung rechtswidrig war, nahm der Kläger die BaFin als Rechtsnachfolgerin des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen auf
Kläger hält Zahlung als "echte" Schadensersatzleistung für nicht steuerbar
Das Finanzamt behandelte die Zahlung als steuerpflichtigen
FG: Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
Das Finanzgericht Münster folgte dem nicht und wies die Klage ab. Die Entschädigungszahlungen seien als steuerpflichtiger
Zahlung als Entschädigung für nicht zustande gekommenen Vertrag steht Steuerpflicht nicht entgegen
Unerheblich sei auch, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Auch Dritten gegenüber eingeräumter üblicher Rabatt des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2012
[Aktenzeichen: VI R 30/09 und VI R 27/11]) - FG Düsseldorf: Schenkung der Muttergesellschaft kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2011
[Aktenzeichen: 8 K 2652/09 E])
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Dokument-Nr. 21463
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