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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2015
- BVerwG 5 C 15.14 -
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei krankheitsbedingter Beurlaubung
Urlaubssemester ist weder hochschulrechtlich noch förderungsrechtlich auf Zahl der Fachsemester anzurechnen
Studenten, denen auf Grund einer Erkrankung ein Urlaubssemester gewährt wird, steht für dieses Semester grundsätzlich keine Ausbildungsförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das beklagte Studentenwerk des zugrunde liegenden Verfahrens bewilligte dem Kläger für sein Studium an der Fachhochschule für den Zeitraum von Oktober 2010 bis September 2011
Förmliche Beurlaubung vom Studium hat Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsförderung zur Folge
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz im Ergebnis bestätigt und die Revision des Klägers zurückgewiesen. Macht der Auszubildende im Falle einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 10.06.2013
[Aktenzeichen: 5 A 145/12] - Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05.06.2014
[Aktenzeichen: 3 LB 4/14]
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Dokument-Nr. 21213
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