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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bewilligungsbescheid“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.01.2023
- 4 A 2905/19 -
Keine Förderung aus dem Energiewende-Programm „progres.nrw“ nach Vertragsschluss
Umsetzung des Bauvorhabens darf nach der Förderrichtlinie nicht vor Bewilligung des Zuschusses erfolgen
Zuwendungen aus dem Förderprogramm „progres.nrw“ (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) können grundsätzlich zurückgefordert werden, wenn entgegen den Angaben im Förderantrag vor der Bewilligung der Mittel bereits ein verbindlicher Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen worden ist. Eine Nebenabrede, wonach die Durchführung des Vertrags von der Zuwendungsbewilligung abhängig sein soll, wird nach der Verwaltungspraxis des Landes NRW allenfalls dann berücksichtigt, wenn durch sie vertragliche Bindungen hinsichtlich der geförderten Maßnahme vollständig entfallen und die Abrede bei Vertragsschluss schriftlich dokumentiert ist. Hierauf hat das Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss abgestellt und die Rücknahme einer Zuwendung für rechtmäßig befunden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte den in Köln wohnhaften Klägern aus dem Förderprogramm „progres.nrw“ eine Zuwendung für den Einbau eines sog. Solar-Eis-Speicher-Systems im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hauses bewilligt. Später stellte sich heraus, dass die Kläger bereits vor Beantragung der Zuwendung mit einem Generalunternehmer einen Bauvertrag geschlossen hatten, der auch den Kauf und die Installation des geförderten Solar-Eis-Speicher-Systems beinhaltete.Die Bezirksregierung nahm hierauf den Zuwendungsbescheid zurück mit der Begründung, die Kläger hätten entgegen ihren Angaben im Förderantrag vorzeitig mit der Maßnahme... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2020
- 12 B 655/19 -
Kindertagespflege: Förderung einer Großtagespflegestelle auch bei Betreuung eigener Kindes durch Kollegen nicht ausgeschlossen
Abwesenheit von sorgeberechtigten Personen keine zwingende Voraussetzung für Förderfähigkeit
Die Betreuung eines einjährigen Kindes in einer Großtagespflegestelle, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt die Förderung nicht von vornherein aus, wenn das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Großtagespflege geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 15.01.2017
- S 3 SO 4120/17 ER -
Keine Sozialhilfe aus Deutschland bei mehr als 4-wöchigem Auslandsaufenthalt
Bei anhaltender Hilfebedürftigkeit können Grundsicherungsleistungen bei Rückkehr nach Deutschland erneut beantragt werden
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Leistungsempfänger, der für mehrere Monate ins Ausland geht, um seine kranken Eltern zu pflegen, in dieser Zeit keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat. Das Gericht verwies darauf, dass Sozialhilfeleistungen nur für vier Wochen nach Ausreise sowie ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weitergezahlt werden können.
Der 56-jährige schwerbehinderte Antragsteller ist auf Dauer erwerbsgemindert. Der Landkreis Schwäbisch Hall bewilligte ihm Sozialhilfe bis einschließlich Ende Juni 2018 in Höhe von 876 Euro, die sich aus dem Regelbedarf in Höhe von 409 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie den monatlichen Kosten für eine Mietwohnung in Höhe von 291 Euro zusammensetzt. Nachdem... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017
- L 13 AS 37/15 -
Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen
Beweislastumkehr bei mangelnder Mitwirkung des Leistungsbeziehers
Wegen falscher Angaben muss ein Leistungsbezieher Hartz IV-Leistungen zurückzahlen. Im vorliegenden Fall Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall wohnt der Kläger zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und einem ausgebauten Wirtschaftsgebäude, während der Kläger ursprünglich zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn in einer Einliegerwohnung des Haupthauses... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2015
- BVerwG 5 C 15.14 -
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei krankheitsbedingter Beurlaubung
Urlaubssemester ist weder hochschulrechtlich noch förderungsrechtlich auf Zahl der Fachsemester anzurechnen
Studenten, denen auf Grund einer Erkrankung ein Urlaubssemester gewährt wird, steht für dieses Semester grundsätzlich keine Ausbildungsförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das beklagte Studentenwerk des zugrunde liegenden Verfahrens bewilligte dem Kläger für sein Studium an der Fachhochschule für den Zeitraum von Oktober 2010 bis September 2011 Ausbildungsförderung in Höhe von 439 Euro monatlich. Im zweiten Fachsemester, Anfang Juni 2011, erfuhr der Kläger, dass er an Krebs erkrankt war. Auf Anraten der Ärzte besuchte er deshalb drei Wochen lang keine... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 24.07.2014
- S 9 AS 217/12 -
Erbschaft für Nachtclubtänzerin ausgegeben - Hartz IV-Empfänger muss Arbeitslosengeld II nicht zurückzahlen
SG Heilbronn hebt unklaren Bescheid des Jobcenters auf
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Hartz IV- Bezieher, der eine Erbschaft unter anderem für Nachtclubtänzerinnen ausgegeben hat, das im Anschluss erhaltene Arbeitslosengeld II nicht zurückzahlen muss. Das Gericht hob einen nicht hinreichend bestimmten und widersprüchlichen Bescheid des Jobcenters auf.
Der 1955 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog in der Vergangenheit Leistungen nach dem SGB II (so genanntes "Hartz IV"), bis er vorübergehend eine Arbeitsstelle fand. Im März 2009 erbte er (nach Abzug von Steuern und nachlassbedingten Ausgaben) gut 16.000 Euro und bestritt in der Folgezeit allein hiervon seinen Lebensunterhalt, wobei er den Betrag eigenen Angaben... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 26.05.2014
- S 35 AS 1758/14 ER -
Hartz IV: Jobcenter darf Leistungen wegen Meldeversäumnissen nicht ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheids kürzen
SG Dortmund bejaht Anspruch auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz und hebt Hartz Sanktion auf
Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz, wenn das Jobcenter bewilligte Leistungen wegen Meldeversäumnissen kürzt, ohne den Bewilligungsbescheid aufzuheben. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auf den Antrag eines Leistungsbeziehers aus Hagen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Jobcenter Hagen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II in Höhe von 782 Euro gewährt (Regelbedarf und Wohnkosten). Wegen zweier Meldeversäumnisse des Leistungsempfängers kürzte das Jobcenter den Regelbedarf von 391 Euro um 20 %, ohne den Bewilligungsbescheid insoweit aufzuheben.Auf den Antrag des Leistungsempfängers hat das... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 06.05.2014
- S 15 AS 132/11 -
SG Mainz zur Berücksichtigung von Glücksspielgewinnen beim Bezug von "Hartz IV"
Trotz des Gewinns erteilter Bewilligungsbescheid kann nur unter engen Voraussetzungen wieder aufgehoben werden
Gewinnen Bezieher von Hartz IV-Leistungen bei einem Glücksspiel ein Auto, handelt es sich bei diesem gewonnen Auto grundsätzlich um eine vom Jobcenter zu berücksichtigende Einnahme mit Geldeswert. Sofern das Jobcenter jedoch trotz des Autogewinns einen Bewilligungsbescheid für weitere Leistungen erteilt, kann es nach dem Verkauf des Fahrzeugs nicht den erteilten Bewilligungsbescheid teilweise wieder aufheben und die Rückerstattung von Leistungen verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls standen im Leistungsbezug des Jobcenters, als sie im Herbst 2008 an einem Glücksspiel teilnahmen und einen Neuwagen gewannen. Obwohl das Jobcenter hiervon Kenntnis hatte, wurden den Klägern Leistungen für den nächsten Bewilligungszeitraum bewilligt, ohne hierbei den Gewinn zu berücksichtigen. Einige Zeit später zeigten die Kläger an, dass... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013
- S 4 AS 4619/11 -
Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen verschwiegenen Vermögens zulässig
SG Karlsruhe zur Abgrenzung von verstecktem Vermögen und versteckter Treuhand
Erhält jemand Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB und verschweigt dabei, dass der Ehepartner über ein Sparguthaben von mehr als 20.000 Euro verfügt, darf das Jobcenter den Bewilligungsbescheid aufheben und die gezahlten Leistungen zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die 48 jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog seit Mai 2006 laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch. In den Leistungsanträgen hatte sie gegenüber dem Jobcenter Vermögenswerte (insbes. Sparguthaben) für sich und ihren Ehemann stets verneint. Ihr Ehemann, ein Altersrentner, verfügte indes, wie sich bei einem Datenabgleich 2010 herausstellte,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013
- S 4 AS 4957/11 -
Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen verschwiegener Einnahmen zulässig
Jobcenter kann Bewilligungsbescheid für Leistungsgewährung wegen unrichtiger und unvollständiger Angaben aufheben
Das Jobcenter ist berechtigt, Arbeitslosengeld II von Leistungsempfängern zurückzufordern, wenn diese grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben machen und die Voraussetzungen für Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB in Wirklichkeit gar nicht vorliegen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die 61 jährige Klägern des zugrunde liegenden Falls bezog 2010 laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld in monatlicher Höhe von 995 Euro für - Regelleistung und Kosten für Unterkunft und Heizung -). Gleichzeitig flossen der Klägerin von Mai bis Juli 2010 3.800 Euro zu, die sie von ihrer Freundin erhalten hatte.Nach... Lesen Sie mehr