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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.04.2014
- 21 O 135/13 -
Phishingattacke: eBay-Nutzer muss angeblichen Hackingangriff auf sein Kundenkonto beweisen können
Käufer erhält Schadensersatz wegen Nichtlieferung eines gekauften Porsches
Über das Internet abgeschlossene Kaufverträge gelten in gleicher Weise wie mündlich oder schriftlich geschlossene Verträge. Häufig sind diese sogar bei Dritten wie Internetplattformen dokumentiert. Derjenige der den Einwand einer Manipulation erhebt, hat diesen auch zu beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, das mit seinem Urteil der Klage einer eBay-Käuferin auf Schadenersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches stattgab. Das Landgericht sprach der Klägerin den geforderten Schadenersatz in Höhe von 16.400 Euro zu.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Juli 2012 auf der Internetplattform
Käuferin verlangt Schadensersatz
Die Klägerin behauptete im Prozess, dass sie ein vergleichbares Fahrzeug nur zu einem Durchschnittswert von 53.000 Euro hätte erwerben können. Deshalb habe sie Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 16.400 Euro. Der Beklagte verteidigte sich mit der Behauptung, das Angebot auf
Beklagter kann Anzeige des angeblichen Phishingangriff bei der zuständigen Polizeidienststelle nicht nachweisen
Das Gericht gab der Klage auf Schadenersatz statt. Nachdem der Kläger zunächst behauptet hatte, den Phishingangriff bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt zu haben, wurde im Prozess ein Nachweis hierfür verlangt. Daraufhin konnte der Beklagte keinen Nachweis für seine Behauptung vorlegen. Deshalb ging das Gericht davon aus, dass der Beklagte das eBay-Angebot zu verantworten hat.
LG: Vertragsbrüchiger Verkäufer muss Schadensersatz leisten
Da der Beklagte die Leistung aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2014
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- BGH: Kein Kaufvertragsschluss bei vorzeitiger berechtigter Beendigung einer eBay-Auktion
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 63/13]) - eBay-Auktion vorzeitig beendet: Verkäufer muss Höchstbietendem Schadensersatz leisten
(Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
[Aktenzeichen: 11 C 1881/11]) - Zur Frage, für welche Kosten der Verkäufer haftet, wenn er die verkaufte Sache nicht liefern kann
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 27.02.2009
[Aktenzeichen: 33 S 102/08])
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Dokument-Nr. 18900
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