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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.10.1995
- 13 U 42/95 -
Verlassen der Küche während des Erhitzens von Fritierfett im Topf stellt grob fahrlässiges Verhalten dar
Augenblickversagen kein ausreichender Grund zur Verneinung einer groben Fahrlässigkeit
Wer während des Erhitzens von Fritierfett vorübergehend die Küche verlässt, sich auf die Couch legt und dabei einschläft, handelt in der Regel grob fahrlässig. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kann auch nicht allein durch das Vorliegen eines Augenblickversagens beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhitzte sich ein Mann in einem Topf Fritierfett. Während des Erhitzungsvorgangs verließ der Mann die Küche, um im Wohnzimmer die Musikanlage einzuschalten und sich auf der Couch bequem zu machen. Dabei schlief er ein und vergaß somit das Fritierfett. Der Mann wachte erst wieder auf als das
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Der
Verlassen der Küche während Erhitzungsvorgangs grob fahrlässig
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei im Verlassen der Küche während des Erhitzungsvorgangs eine schwere Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht und damit eine
Kein entschuldbares Augenblickversagen
Der Beklagte sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht dadurch entschuldigt worden, dass er für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ und somit ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Aachen, Urteil vom 30.01.1995
[Aktenzeichen: 10 O 340/94]
Jahrgang: 1996, Seite: 44 NJWE-VHR 1996, 44 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 1995, Seite: 444 r+s 1995, 444 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1996, Seite: 1491 VersR 1996, 1491
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Dokument-Nr. 18876
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