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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 02.04.1998
- 1 S 139/97 -
Zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen Mietvertragsparteien rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung aufgrund Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nur als "ultima ratio"
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter aufgrund von Streitigkeiten zerrüttet, so ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nur als "ultima ratio" möglich. Eine solche Kündigung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sich weitere Konfliktsituationen vermeiden lassen. Dies hat das Landgericht Hildesheim entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mieter einer Wohnung fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war die
Fortsetzung des Mietverhältnisses war zumutbar
Das Landgericht Hildesheim entschied gegen den Vermieter. Zwar könne in bestimmten Ausnahmefällen die
Vermeidbarkeit einer Konfliktsituation
Nach Auffassung des Landgerichts sei zwar das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2014
Quelle: Landgericht Hildesheim, ra-online (zt/WuM 1998, 349/rb)
- Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2014
[Aktenzeichen: 232 C 53/14]) - BGH: Zerstörtes Vertrauensverhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnis rechtfertigt ohne Feststellung des Verschuldens keine fristlose Kündigung durch Vermieter
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2023
[Aktenzeichen: VIII ZR 211/22])
Jahrgang: 1998, Seite: 349 WuM 1998, 349
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Dokument-Nr. 18685
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