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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013
- 12 K 2568/12 -
Füllmenge der Tinte bei Druckerpatronen keine Pflichtangabe
Fertigpackungsverordnung schreibt lediglich die Angabe der Stückzahl vor
Druckerpatronenverpackungen müssen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin produziert und vertreibt u.a.
Verbraucher wollen primär eine passende Druckerpatrone kaufen
Hiergegen erhob die Klägerin im August 2012 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt, denn nach allgemeiner Verkehrsauffassung seien verpackte Erzeugnisse bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- BGH: Pelikan darf Tintenpatronen mit ähnlichen Motiven bewerben wie Originalhersteller EPSON
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: I ZR 48/10]) - Frischkäse-Vertreiber darf keine irreführenden Verpackungen verwenden
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012
[Aktenzeichen: 4 U 156/12])
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Dokument-Nr. 15225
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