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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Füllmenge“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25.02.2016
- 3 U 20/15 -

Beiersdorf darf Nivea-Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten

Hohlraum der Packung macht fast 43 % des Volumens der Gesamtverpackung aus

Das Oberlandesgericht Hamburg hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass Firma Beiersdorf die Gesichtscremes "NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Tagespflege Soja" und "NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Nachtpflege Soja" künftig nicht mehr in irreführender Packungsgröße in den Verkehr bringen darf.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbewerbszentrale die Aufmachung der Kosmetikprodukte als sogenannte "Mogelpackung" und daher als irreführend beanstandet. Sie ist der Auffassung, dass mit der Verpackung eine größere Füllmenge als tatsächlich enthalten vorgespiegelt und der Verbraucher getäuscht wird, weil die in Faltschachteln befindlichen Tiegel auf einem "Papp-Podest" aufsitzen. Die Faltschachteln weisen eine Höhe von ca. 7 cm auf, die Tiegel haben eine Höhe von ca. 4 cm. Auf der Unterseite ist die Füllmenge von 50 ml angegeben. Zudem befindet sich auf einer der Seiten die Abbildung eines Tiegels mit der Unterschrift "Die Produktabbildung entspricht der Originalgröße".... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015
- 4 U 196/14 -

OLG Karlsruhe verbietet "Mogelpackung" bei Frischkäse "Rondelé"

Größe und Form der Umverpackung verleite zur erheblichen Unterschätzung der eigentlichen Füllmenge der Fertigpackung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Verpackung von Frischkäse, bei der das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, gegen das Täuschungsverbot verstößt und als wettbewerbswidriges Verhalten des Herstellers zu werten ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls vertreibt einen in Frankreich hergestellten Frischkäse unter dem Handelsnamen "Rondelé" in Deutschland. Die Verpackung des Produktes besteht in einem Plastikbecher sowie einer quadratischen Umverpackung aus Pappe. Das Volumen der Umverpackung beträgt mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung. Der mit Einbuchtungen versehene und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013
- 12 K 2568/12 -

Füllmenge der Tinte bei Druckerpatronen keine Pflichtangabe

Fertigpackungsverordnung schreibt lediglich die Angabe der Stückzahl vor

Druckerpatronenverpackungen müssen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin produziert und vertreibt u.a. Druckerpatronen. Bei fast allen ihrer neuen Druckerpatronen fehlt die Angabe der Füllmenge der darin enthaltenen Tinte und es werden nur die bedruckbaren Seiten angegeben. Mit Bescheid vom 26.06.2012 wurde der Klägerin die Auflage erteilt, die Fertigpackungen gemäß den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012
- 4 U 156/12 -

Frischkäse-Vertreiber darf keine irreführenden Verpackungen verwenden

Äußeres Erscheinungsbild einer Fertigverpackung muss tatsächlicher Füllmenge entsprechen

Der Vertreiber mehrerer Frischkäsesorten hat es zu unterlassen, diese in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Art und Größe der Verpackung den Verbraucher im Hinblick auf die Inhaltsmenge des Produktes täuscht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden wurden die Frischkäsesorten Rondelé "Knoblauch von der Garonne und feine Kräuter", "Walnüsse aus der Dordogne", "Ziegenkäse aus dem Poitou" und "Meersalz aus der Camargue" so vertrieben, dass eine Innenverpackung von einer zylinderförmigen Außenverpackung umgeben war. Der eigentliche Becher hat eine Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) und einen Inhalt von 125... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2010
- 6 A 10624/10.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Auf Fertigpackungen mit Backwaren muss Gewicht angegeben werden

Angabe der Stückzahl auf Verpackung nicht ausreichend

Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Einzelhandelsfirma, vertreibt Backwaren wie Aprikosen-, Apfel- oder Kirschtaschen, Butter- oder Plunderhörnchen und Schoko-Croissants mit einem Gewicht von mehr als 100g. Auf den Fertigpackungen war lediglich die jeweilige Anzahl der Gebäckstücke, nicht jedoch das Gewicht angegeben. Wegen eines Verstoßes gegen die Fertigpackungsverordnung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.01.2010
- 1 K 1036/09.KO -

VG Koblenz zur Kennzeichenpflicht bei verpackten Backwaren: Gewichtsangaben auf Gebäckstücke (Butterhörnchen, Croissants u.a.)

Unternehmen muss Gewicht der Füllmenge gemäß der Fertigpackungsverordnung auf Verpackung angeben

Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin gehört zu einer Unternehmensgruppe, die in Deutschland mehrere hundert Einzelhandelsmärkte betreibt. Bei der Durchführung amtlicher Über-wachungs- und Prüfungsmaßnahmen in einem dieser Verbrauchermärkte stellte das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz fest, dass auf Verpackungen von „ofenfrisch” angebotenen Backwaren mit 3 bzw. 6 Stück die Anzahl der Gebäckstücke,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.05.2006
- VG 2 A 72.04 -

Keine Betriebsgeheimnisse bei Rechtswidrigkeiten

Eichbehörde muss Auskunft über Füllmengenverstoß geben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützten Klage eines Verbraucherverbandes gegen die Berliner Eichbehörde auf Auskunft zu amtlich festgestellten Füllmengenverstößen stattgegeben.

Der Kläger beantragte Ende 2002 bei der Berliner Eichbehörde Auskunft über die von der Behörde im Jahr 2001 festgestellten und mit Bußgeldbescheid, einer Verwarnung oder einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndeten Verstöße gegen die vorgeschriebene Füllmenge bei fertig abgepackter Ware. Die Behörde lehnte den Antrag ab mit der Begründung, die Füllmengenverstöße stellten Betriebs-... Lesen Sie mehr