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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stückzahl“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.03.2023
- 3 C 15.21 -

Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren

Pflicht zur Stückzahl-Angabe auch bei nochmals kleinteilig verpackten Süßwaren

Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmitte­linformations­verordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin bringt die von ihr hergestellten Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten unter anderem in Beuteln in den Verkehr, in denen sich mehrere einzeln mit Bonbonpapier umwickelte oder auf ähnliche Weise umhüllte Stücke befinden. Bei einer amtlichen Kontrolle stellte das Landesamt für Mess- und Eichwesen des beklagten Landes Rheinland-Pfalz fest, dass auf mehreren der auf diese Weise im Handel angebotenen Produkte zwar das Gesamtgewicht der Süßigkeiten angegeben war, nicht hingegen die Zahl der enthaltenen Stücke. Es bemängelte das Fehlen der Angabe und leitete gegen einen Mitarbeiter der Klägerin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 02.11.2021
- 6 A 10695/21.OVG -

Stückzahl auf Süßigkeitenpackung muss angegeben werden

Fehlende Angaben der Gesamtzahl der Einzelpackungen stellt Verstoß gegen EU-Recht dar

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamt­nettofüll­menge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Obe­rverwaltungs­gericht Koblenz.

Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.10.2018
- 6 U 175/17 -

Süßwarenhersteller muss auf Umverpackung von Rafaello Stückzahl der enthaltenen Einzelpackungen angeben

Vorenthaltung wesentlicher Informationen kann Kaufentscheidung des Verbrauchers beeinflussen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Hersteller von Süßwaren, die einzeln - jeweils umhüllt von einer verschweißten Folie - in einer Umverpackung vertrieben werden, auf der Umverpackung angeben muss, wie viele Einzelpackungen enthalten sind.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist eine international tätige Süßwarenherstellerin aus Italien mit Niederlassung in Deutschland. Sie vertreibt u.a. das Produkt "Raffaello". Bei diesem Produkt befinden sich einzelne, mit einer verschweißten Plastikfolie ummantelte Pralinenkugeln in einer größeren Plastikumverpackung. Durch ein Sichtfenster sind Einzelpackungen sichtbar, nicht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013
- 12 K 2568/12 -

Füllmenge der Tinte bei Druckerpatronen keine Pflichtangabe

Fertigpackungsverordnung schreibt lediglich die Angabe der Stückzahl vor

Druckerpatronenverpackungen müssen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin produziert und vertreibt u.a. Druckerpatronen. Bei fast allen ihrer neuen Druckerpatronen fehlt die Angabe der Füllmenge der darin enthaltenen Tinte und es werden nur die bedruckbaren Seiten angegeben. Mit Bescheid vom 26.06.2012 wurde der Klägerin die Auflage erteilt, die Fertigpackungen gemäß den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung... Lesen Sie mehr