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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2011
- I ZR 48/10 -
BGH: Pelikan darf Tintenpatronen mit ähnlichen Motiven bewerben wie Originalhersteller EPSON
Rufausnutzung bei vergleichender Werbung häufig unvermeidbar
Bildmotive, die der Originalhersteller für die Zuordnung seiner Patronen zu seinen Druckern verwendet, dürfen auch für fremde Druckerpatronen verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die EPSON Deutschland GmbH, produziert und vertreibt
Verpackungen der Pelikan-Patronen zeigen ähnliche Bildmotive wie Patronen von EPSON
Die Beklagten gehören zum Pelikan-Konzern, der ebenfalls u.a. Tintenerzeugnisse herstellt. Das Sortiment der Beklagten umfasst auch für
EPSON hält Übernahme der Bildmotive insbesondere für unlauter
Nach Ansicht der Klägerin ist diese Übernahme der Bildmotive insbesondere wegen unzulässiger Rufausnutzung unlauter. Das Landgericht Düsseldorf hat ihrer Klage auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte nur in geringem Umfang Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft ist nicht mit Beeinträchtigung des Rufs gleichzusetzen
Das Berufungsgericht hatte eine unlautere Rufbeeinträchtigung mit der Begründung bejaht, die Verwendung der drei Bildmotive durch die Beklagte schwäche zwangsläufig deren Zuordnung zum Unternehmen der Klägerin und sei unlauter, weil sie über das Maß hinausgehe, das mit vergleichender
BGH verneint ein Verbot für Pelikan-Werbung wegen Rufausnutzung
In Betracht zu ziehen war daneben eine Rufausnutzung, die ebenfalls zur Unzulässigkeit der vergleichenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2008
[Aktenzeichen: 38 O 185/07] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2010
[Aktenzeichen: 20 U 190/08]
- Bundesgerichtshof zum Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier"
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: I ZR 69/04]) - "Interflora": EuGH zur Nutzung von Schlüsselwörtern fremder Markennamen im Rahmen von Google AdWords ohne Zustimmung des Inhabers
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: C-323/09])
Jahrgang: 2011, Seite: 2753 BB 2011, 2753
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Dokument-Nr. 12347
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