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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013
- 9 S 2180/12 -
Eltern haben keinen Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht an einer Grundschule
Auch Europäische Konvention zum Schutz der Menschrechte fordert keinen Ethikunterricht bereits an Grundschulen
Eltern haben keinen Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht als Schulfach an der Grundschule. Der Staat entscheidet im Rahmen seines verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrags eigenverantwortlich über das Erfordernis, Ethikunterricht anzubieten. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Zwei Kinder besuchten im Februar 2010 die zweite und vierte Klasse einer
Kultusministerium hat bei Wahl des Zeitpunktes für Einführung des Ethikunterrichts einen gewissen Spielraum
In seiner Urteilsbegründung führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus, dass die Klägerin nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) keinen Rechtsanspruch auf Einführung von
Differenzierung zwischen Religions- und Ethikunterricht stellt keinen Verstoß gegen Benachteiligungsverbot dar
Ein - weitergehender - Anspruch der Klägerin auf Einführung von
Grundgesetzlich geschütztes elterliches Erziehungsrecht beinhaltet keinen Anspruch auf Ethikunterricht bereits an der Grundschule
Auf ein Grundrecht auf Bildung könne sich die Klägerin einerseits nicht berufen, andererseits habe der Beklagte den ihm nach dem grundgesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag zustehenden Gestaltungsspielraum nicht verletzt. Ebenso wenig gewähre das durch Art. 6 GG geschützte elterliche Erziehungsrecht einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 15223
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