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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.10.2010
- 14 O 107/10 -
LG Coburg zur Frage der Reichweite bei Übernahme öffentlicher und privater Lasten
Ohne eindeutige notarielle Urkunde ist bloßes Schenkungsversprechen zur Begründung rechtlichen Anspruchs nicht ausreichend
Wer aufgrund eines notariellen Vertrages die Zahlung von öffentlichen und privaten Lasten verlangen kann, bekommt nicht automatisch alle laufenden Kosten des Anwesens ersetzt. Die vom Vertrag erfassten Lasten müssen zudem nachgewiesen werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage einer Tochter gegen ihren Vater auf Übernahme sämtlicher laufender Kosten eines Anwesens abgewiesen wurde.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bekam von ihren Eltern ein Hausgrundstück übertragen, wobei sich die Eltern den
Vater beanstandet nie eine Zusicherung für Zahlung laufender Kosten gegeben zu haben
Der
Tochter hat keinen Anspruch auf geltend gemachte Zahlungsansprüche
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es eine umfassende Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10486
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