Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2010
- 12 S 1725/09 -
VGH Baden-Württemberg: Verbot einer Bushaltestelle in Istanbul aufgehoben
Verbot ungültig – Betreffender Ort unterliegt nicht deutscher Hoheitsgewalt
Die Ablehnung einer Haltestelle Istanbul in der Genehmigung einer Buslinie von Deutschland in die Türkei ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und damit der Berufung eines deutschen Omnibusunternehmens gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.
Das Omnibusunternehmen (Klägerin) des zugrunde liegenden Falls erhielt - ebenso wie ihre türkische Kooperationspartnerin - vom Regierungspräsidium Karlsruhe die
Haltestelle wurde bereits 2006 durch erteilte Genehmigung des Transportministeriums der Türkischen Republik zugelassen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält die streitige Regelung für ein unbedingtes Verbot, in Istanbul eine Haltestelle einzurichten. Ein solches Verbot sei schon deshalb unzulässig, weil der Ort, auf den es sich beziehe, nicht der deutschen Hoheitsgewalt unterliege. So habe in der Berufungsverhandlung Einigkeit bestanden, dass ein Anhalten der Busse in Istanbul nicht verboten werden könne. Zudem liege eine der türkischen Kooperationspartnerin erteilte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.