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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2013
- 3 A 269/12 und 3 A 270/12 -
Castor-Transport: An die Gleise gekettete Demonstranten müssen nicht die Kosten für ihre "Befreiung" durch die Bundespolizei tragen
Gebührenbescheide für Einsatz der Bundespolizei bei "Castor-Transport" rechtswidrig
Demonstranten, die sich während einer Demonstration gegen den "Castor-Transport" an die Gleise gekettet hatten, müssen nicht die Kosten für ihre "Befreiung" durch die Bundespolizei tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Es erklärte entsprechende Gebührenbescheide für rechtswidrig.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls hatten im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern an einer Demonstration gegen einen
Gebührenbescheiden fehlt es bereits an ausreichender gesetzlicher Grundlage im Bundespolizeigesetz
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat jetzt die Gebührenbescheide aufgehoben. Es fehle bereits an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage im Bundespolizeigesetz. Dort ist nämlich lediglich geregelt, dass die Verantwortlichen zum Ersatz der Kosten verpflichtet werden können, die bei der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme der
VG hob bereits im September weitere Gebührenbescheide auf
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hatte aus demselben Grunde bereits in zwei Urteilen im September dieses Jahres Gebührenbescheide der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 17388
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