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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fonds“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.11.2013
- 34 U 147/11 -
OLG Hamm entscheidet über Schadensersatzansprüche von Anlegern der Medienfonds VIP 2 und VIP 3
Beratung lag fehlerhaftes Prospekt bezüglich des Erwerbs eines Anteils am VIP 3 zugrunde
Die Tochtergesellschaft eines Dortmunder Kreditinstituts schuldet Anlegern aus Dortmund Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 3, nicht aber für eine fehlgeschlagene Anlage im Medienfonds VIP 2. Während sie die Anleger beim Erwerb eines Anteils am VIP 3 aufgrund eines fehlerhaften Prospekts beraten und die Prospektmängel im Beratungsgespräch nicht richtig gestellt hat, lag der Beratung zur Investition in den VIP 2 kein fehlerhafter Prospekt zugrunde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Klägerin des Verfahrens 34 U 147/11, seinerzeit niedergelassene Ärztin und langjährige Kundin des Dortmunder Kreditinstituts und der Beklagten, riet die Beklagte im Jahre 2002 zur Beteiligung am Medienfonds VIP 2 und im Jahre 2003 zur Beteiligung am Medienfonds VIP 3. Dem Rat folgend erwarb die Klägerin eine Beteiligung am VIP 2 zum Nennwert von 50.000 Euro und am VIP 3 zum Nennwert von 80.000 Euro. Während die Beteiligung am VIP 2 zu 55 % (27.500 Euro) mit Eigenkapital der Klägerin und zu 45 % mit einem konzeptionell vorgesehenen Bankdarlehn finanziert wurde, zahlte die Klägerin... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.09.2013
- 5 U 34/13 -
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Bank muss bei empfohlener Umschichtung nicht nachweisen, dass es sich bei der "Tauschempfehlung" objektiv tatsächlich um eine bessere Anlage handeln muss
Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich "vertretbar" sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung dann im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bereits seit vielen Jahren Kundin der Commerzbank und hatte dort im Jahr 2006 ein Depot eröffnet. Bei einem Beratungsgespräch im Mai 2008 empfahl ihr ein Berater der Commerzbank die im Wertpapierdepot befindlichen Anteile an dem offenen Immobilienfonds "hausInvest europa" zu verkaufen und im Gegenzug Anteile an einem sogenannten... Lesen Sie mehr
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