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Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18.02.2022
- 6 UF 5/22 -
Sorgerechtsentscheidung setzt Anhörung des Kindes voraus
Pflicht zur Kindesanhörung auch im Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes
Eine Sorgerechtsentscheidung darf gemäß § 159 Abs. 1 FamFG ohne vorheriger Anhörung des Kindes nicht ergehen. Die Pflicht zur Kindesanhörung besteht auch in einem Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2021 untersagte das Amtsgericht Homburg in einem
Schwerwiegender Verfahrensmangel wegen fehlender Kindesanhörung
Das Oberlandesgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Es liege seiner Ansicht nach wegen der fehlenden
Pflicht zur Kindesanhörung auch im Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes
Das Familiengerecht müsse gemäß § 159 Abs. 1 FamFG das Kind persönlich anhören, so das Oberlandesgericht. Diese Verpflichtung gelte auch im einstweiligen Anordnungsverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes. Es entspreche ohnehin höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Kinder in einem ihre Person betreffenden Verfahren jedenfalls ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich anzuhören sind. Gründe, die ein Absehen von der Anhörung rechtfertigen, seien nicht ersichtlich.
Kein Rückgriff auf Kindesanhörung in früheren Umgangsverfahren
Soweit das Amtsgericht auf die vor über sieben Monate durchgeführte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2022
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Homburg, Beschluss vom 03.12.2021
[Aktenzeichen: 9 F 311/21 EASO]
- Sorgerechtsverfahren: Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren sind vom Familiengericht persönlich anzuhören
(Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.12.2017
[Aktenzeichen: 9 UF 54/17]) - Keine Erzwingung einer Kindesanhörung mittels Ordnungs- oder Zwangsmitteln
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023
[Aktenzeichen: 5 WF 138/22])
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Dokument-Nr. 31623
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