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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kindesanhörung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023
- 5 WF 138/22 -
Keine Erzwingung einer Kindesanhörung mittels Ordnungs- oder Zwangsmitteln
Vorliegen einer Gesetzeslücke
Eine Kindesanhörung kann nicht durch Ordnungs- oder Zwangsmittel erzwungen werden. Insofern besteht eine Gesetzeslücke. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Mutter ihr 4-jähriges Kind im Rahmen eines Umgangsverfahrens wiederholt nicht zur Kindesanhörung brachte, verhängte das Amtsgericht Lörrach im Oktober 2022 gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 €. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Die Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen die Kindesmutter nach § 33 FamFG wegen Nichterscheinens komme nicht in Betracht, da das persönlicher Erscheinen der Kindesmutter nicht angeordnet wurde. Ohnehin sei fraglich, ob das persönliche Erscheinen eines... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2022
- 4 E 353/22 -
Kein Anspruch auf Fotografieren des Raumes für Kindesanhörungen
Anhörungsraum ist für Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich
Es besteht kein Anspruch darauf, den Raum im Gerichtsgebäude, der für Kindesanhörungen genutzt wird, fotografieren zu dürfen. Denn der Anhörungsraum ist für die Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann wollte den Raum im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln fotografieren, in dem die Kindesanhörungen stattfinden. Nachdem ihm dies verweigert wurde, beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Ablehnung. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage... Lesen Sie mehr
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18.02.2022
- 6 UF 5/22 -
Sorgerechtsentscheidung setzt Anhörung des Kindes voraus
Pflicht zur Kindesanhörung auch im Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes
Eine Sorgerechtsentscheidung darf gemäß § 159 Abs. 1 FamFG ohne vorheriger Anhörung des Kindes nicht ergehen. Die Pflicht zur Kindesanhörung besteht auch in einem Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2021 untersagte das Amtsgericht Homburg in einem Eilverfahren einer Kindesmutter den Umgang ihres Kindes mit ihrem Lebensgefährten. Zudem sollte sich der Lebensgefährte nicht in der Wohnung der Kindesmutter aufhalten, wenn diese Umgang mit dem Kind hat. Das Gericht begründete die Anordnungen mit einer Kindeswohlgefährdung. Jedoch... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.10.2018
- XII ZB 411/18 -
BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören
Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen
Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.06.2019
- 1 BVR 679/19 -
BVerfG: Kein Recht der Eltern auf Anwesenheit bei Kindesanhörung
Kein Recht zur Mitverfolgung der Kindesanhörung mittels Videoübertragung
Den Eltern steht grundsätzlich kein Recht zu bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht anwesend zu sein. Es besteht auch kein Recht darauf, die Kindesanhörung mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde den Eltern eines minderjährigen Kindes Teile der elterlichen Sorge entzogen, da das Kindes von den Eltern, ihrem Bruder und ihrer Großmutter mütterlichseits geschlagen wurde. Die Eltern beschwerten sich, dass sie bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht nicht anwesend sein durften. Ihrer Meinung nach sei es aber erforderlich, persönlich... Lesen Sie mehr
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