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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2014
S 19 AS 1291/11 -

Hartz IV: Wohnrecht eines Verwandten schließt Verwertung einer nicht selbst genutzten Immobilie nicht grundsätzlich aus

Nicht mögliche Verwertung durch Vermietung, Verpachtung oder Beleihung muss im Einzelfall konkret nachgewiesen werden

Das Wohnrecht eines Verwandten in einer nicht selbst genutzten Immobilie schließt die Verwertbarkeit grundsätzlich nicht aus. Es ist im Einzelfall darzulegen, dass eine Verwertung durch Vermietung, Verpachtung oder Beleihung nicht möglich ist. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehren Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Sie sind Eigentümer eines 316 qm großen Grundstücks in Griechenland, welches mit einem 116 qm großen Wohnhaus und zwei 90 qm großen Lagerhäusern bebaut ist. Das Wohnhaus wird von der Mutter des Klägers bewohnt, welche nach Angaben der Kläger über ein lebenslanges Wohnrecht verfügt. Die Beklagte hat den Leistungsantrag unter Verweis auf die Möglichkeit der Verwertung der nicht von den Klägern selbst bewohnten Immobilie abgelehnt.

SG: Wohnrecht der Mutter steht Verwertung nicht entgegen

Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart konnte sich nicht davon überzeugen, dass den Klägern eine Verwertung durch Vermietung bzw. Verpachtung der Lagerhäuser oder eine Beleihung nicht möglich ist. Das Wohnrecht der Mutter des Klägers stehe einer Verwertung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts grundsätzlich nicht entgegen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

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Dokument-Nr.: 18757 Dokument-Nr. 18757

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Kommentare (3)

 
 
Rechtsanwaltservice schrieb am 01.09.2014

Dummheit ist offenbar unbesiegbar?

Rechtsanwaltservice schrieb am 01.09.2014

Falsche Überschrift! Es geht gar nicht um das Wohnhaus, sondern die davon offensichtlich unabhängigen Lagerschuppen. natürlich kann das Wohnhaus nicht verwertet werden, wenn die Mutter darin wohnt - soll sie auf die Straße?? Ob die Lagerschuppen vermietet werden können ist zweifelhaft - insb. angesichts der Krise in GR! Dazu hätte das Gericht nähere Nachforschungen und Nachweise der Anstrengungen zu Vermieten verlangen müssen, bevor es einfach urteilt!

Feodora schrieb am 01.09.2014

Schon wieder ein Bespiel, daß es alles Wirtschaftsflüchtlinge sind ,die nicht arm sind, sie besitzen Grundstücke und kommen nur nach Deutschland um Sozialgelder zu kassieren.

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