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Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2010
- S 1 SO 2924/10 ER -
Keine Sozialhilfe bei möglichem - auch vorzeitigem - Rentenbezug
Wer sich selbst helfen kann, hat keinen Anspruch
Die Gewährung von Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten bzw. Vierten Kapitel SGB XII steht unter dem allgemeinen Vorbehalt der Hilfebedürftigkeit des Hilfesuchenden und der fehlenden Möglichkeit, sich selbst zu helfen (sog. Nachranggrundsatz).
Die
Hilfesuchende müssen alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen
Der
Erfolgsversprechender Antrag auf Rente genügt
Zu den Selbsthilfemöglichkeiten eines Hilfesuchenden gehört es auch, z. B. einen Erfolg versprechenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2010
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ ra-online
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Dokument-Nr. 10085
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